Der Begriff „Finanzierungsleasing“ stammt aus den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen, die in den späten 1970er Jahren für die Bilanzierung von Leasingverträgen aufgestellt wurden. FAS 13, das später als ASC 840 neu kodifiziert wurde, verlangte eine Prüfung des Leasingverhältnisses auf der Grundlage von vier eindeutigen Tests, um festzustellen, ob es sich um Kapital- oder Betriebsleasing handelt. Finanzierungsleasingverhältnisse wurden in der Bilanz mit den entsprechenden Aktiva und Passiva ausgewiesen, während Operating-Leasingverhältnisse linear als Aufwand verbucht wurden.

Im Jahr 2016 änderte das Financial Accounting Standards Board (FASB) die Rechnungslegungsvorschriften und verlangte, dass ab dem 15. Dezember 2018 für börsennotierte Unternehmen und ab dem 15. Dezember 2019 für private Unternehmen praktisch alle Leasingverträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr in die Jahresabschlüsse aufgenommen werden. Die meisten bestehenden Finanzierungsleasingverträge werden ohne größere Auswirkungen von ASC 840 in ASC 842 übertragen, allerdings wurde die Bezeichnung von „Finanzierungsleasing“ in „Finanzierungsleasing“ geändert, um eine bessere Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu erreichen.

Kriterien für Finanzierungsleasing

Um als Finanzierungsleasing eingestuft zu werden, musste eines der folgenden Kriterien erfüllt sein (die „bright-line tests“):

  • Die Laufzeit des Leasingverhältnisses beträgt mindestens 75 Prozent der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts
  • Der Barwert der Leasingmiete beträgt mehr als 90 Prozent des beizulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt des Leasingverhältnisses
  • Eine Eigentumsübertragung liegt vor
  • Eine günstige Kaufoption liegt vor

Datenpunkte, die typischerweise für die Berechnungen zur Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach ASC 840 und jetzt praktisch für jedes Leasingverhältnis nach ASC 842 benötigt werden, umfassen: Datum des Besitzes des Leasingnehmers, Ablauf des Leasingvertrags, Optionsdaten und eine Einschätzung, ob die Ausübung der Option hinreichend sicher ist, Mietzahlungsbeträge, der Grenzfremdkapitalzinssatz des Unternehmens und andere.

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