- Federal Guidance
- OMB „Super Circular“: Uniform Administrative Requirements, Cost Principles, and Audit Requirements for Federal Awards (2 CFR, Part 200) (Gültig ab 26. Dezember 2014)
- OMB-Rundschreiben (gilt für Zuwendungen, die vor dem 26. Dezember 2014 gewährt wurden)
- Verwaltungsanforderungen:
- Kostengrundsätze:
- Audit Requirements:
- Spezifische Zuschussanforderungen
Federal Guidance
OMB „Super Circular“: Uniform Administrative Requirements, Cost Principles, and Audit Requirements for Federal Awards (2 CFR, Part 200) (Gültig ab 26. Dezember 2014)
Inhalt:
Unterabschnitt A-Akronyme und Definitionen
Unterabschnitt B-Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt C-Pre-Federal Award Requirements and Contents of Federal Awards
Subpart D-Post Federal Award Requirements
Subpart E-Cost Principles
Subpart F-Audit Requirements
Auditors are required to follow the provisions of 2 CFR part 200, Unterabschnitt F, und die Ergänzung zu befolgen. Die Compliance-Ergänzung gilt für Prüfungen von Steuerjahren, die nach dem 30. Juni 2016 beginnen.
2 CFR Part 200 Appendix XI-Compliance Supplement 2017
2 CFR Part 200 Appendix XI-Compliance Supplement 2018
2 CFR Part 200 Appendix XI-Compliance Supplement 2019
Das Federal Audit Clearinghouse (FAC) arbeitet im Auftrag des Office of Management and Budget (OMB) und verfolgt in erster Linie folgende Ziele:
1. Sammeln von OMB Circular A-133 Einreichungen über das automatisierte „Internet Data Entry System“ (IDES).
2. Verbreiten von Prüfungsinformationen an Bundesbehörden und die Öffentlichkeit.
3. Unterstützen der OMB-Aufsicht und der Bewertung von Bundesvergabe-Prüfungsanforderungen.
4. Unterstützen der zuständigen Bundesbehörden und der Aufsichtsbehörden bei der Beschaffung von OMB Circular A-133 Daten und Berichtspaketen.
OMB-Rundschreiben (gilt für Zuwendungen, die vor dem 26. Dezember 2014 gewährt wurden)
Verwaltungsanforderungen:
OMB-Rundschreiben A-102: Zuwendungen und Kooperationsvereinbarungen mit staatlichen und lokalen Behörden (10/07/1994) (weitere Änderung vom 29.08.1997)
Am 12. März 1987 wies der Präsident die Bundesbehörden, die Zuwendungen gewähren, an, eine gemeinsame Regelung für die Verwaltung von Zuwendungen herauszugeben, um regierungsweite Bedingungen für Zuwendungen an staatliche und lokale Behörden festzulegen. 1988 überarbeitete das OMB den Runderlass A-102, um den Bundesbehörden Anleitungen zu Fragen zu geben, die nicht von der gemeinsamen Regel für die Verwaltung von Finanzhilfen abgedeckt werden. Die Anhänge zum Circular A-102 wurden durch die „Grants Management Common Rule“ ersetzt; eine vollständige Fassung der „Common Rule“ finden Sie in den Verordnungen der jeweiligen Behörde (z. B. HHS unter 45 CFR 92).
OMB Circular A-110: Uniform Administrative Requirements for Grants and Other Agreements with Institutions of Higher Education, Hospitals and Other Non-Profit Organizations(19.11.1993) (weiter geändert am 30.09.1999)
Kostengrundsätze:
OMB Circular A-87, Cost Principles for State, Local, and Indian Tribal Governments
OMB Circular A-21, Cost Principles for Educational Institutions (05/10/2004)
OMB Circular A-122, Cost Principles for Non-Profit Organizations (05/10/2014)
Audit Requirements:
OMB Circular A-133, Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten, unterliegen Prüfungsanforderungen, die gemeinhin als Einzelprüfungen bezeichnet werden. Unter anderem sollen die Änderungen des Single Audit Act von 1996 eine solide Finanzverwaltung, einschließlich einer wirksamen internen Kontrolle, in Bezug auf Bundeszuschüsse fördern, die von staatlichen und kommunalen Behörden und gemeinnützigen Organisationen verwaltet werden.
Spezifische Zuschussanforderungen
Universal Identifier and System for Award Management 2 CFR 25
Dieser Teil enthält Anleitungen für Agenturen zur Einrichtung: (a) Die eindeutige Kennung (unique entity identifier) als universelle Kennung für Antragsteller von Bundesfinanzhilfen sowie für Empfänger und deren direkte Unterempfänger. (b) Das System for Award Management (SAM) als Sammelstelle für Standardinformationen über Antragsteller und Empfänger.
Reporting Subaward and Executive Compensation Information 2 CFR 170
Die Agenturen müssen Anforderungen für die Berichterstattung der Empfänger über Informationen über Subawards und die Gesamtvergütung von Führungskräften festlegen, wie im Federal Funding Accountability and Transparency Act von 2006 gefordert.
Bewilligungsfrist für Menschenhandel 2 CFR 175
Dieser Teil legt eine regierungsweite Bewilligungsfrist für Zuschüsse und Kooperationsvereinbarungen fest, um die Anforderung in Absatz (g) von Abschnitt 106 des Trafficking Victims Protection Act of 2000 (TVPA) in seiner geänderten Fassung (22 U.S.C. 7104(g).
Governmentwide Requirements for Drug-Free Workplace 2 CFR 182
Office of Management and Budget (OMB) guidance for Federal agencies on the portion of the Drug-Free Workplace Act of 1988 (41 U.S.C. 701-707, as amended) that applies to grants. Darüber hinaus werden die Bestimmungen des Gesetzes auf Kooperationsvereinbarungen und andere finanzielle Unterstützungsleistungen angewandt, was eine Angelegenheit der Bundespolitik ist. Der Drug-Free Workplace Act von 1988 verlangt von einigen Bundesauftragnehmern und allen Bundeszuschussempfängern, dass sie als Vorbedingung für den Erhalt eines Vertrags oder Zuschusses von einer Bundesbehörde drogenfreie Arbeitsplätze bereitstellen.
Governmentwide Debarment and Suspension 2 CFR 180
Dieser Teil enthält Leitlinien des Office of Management and Budget (OMB) für Bundesbehörden zum regierungsweiten Ausschluss- und Suspendierungssystem für Programme und Aktivitäten, die nicht der Beschaffung dienen. Diese Vorschriften schränken die Vergabe von Aufträgen, die Gewährung von Unteraufträgen und Verträge mit bestimmten Parteien ein, die ausgeschlossen, suspendiert oder anderweitig von der Teilnahme an Bundeshilfeprogrammen oder -aktivitäten ausgeschlossen sind.“
Das Excluded Parties List System (EPLS) in SAMS (System for Awards Management) enthält die Namen und andere Informationen über Personen, denen die Teilnahme an Bundesbeschaffungs- und Nichtbeschaffungsmaßnahmen untersagt ist. Bundesbehörden und Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, EPLS vor der Öffnung von Angeboten oder der Vergabe von Aufträgen zu überprüfen.
Immaterielles Eigentum 2 CFR §200.315
„(c) Die nichtbundesstaatliche Stelle unterliegt den geltenden Vorschriften für Patente und Erfindungen, einschließlich der vom Handelsministerium herausgegebenen regierungsweiten Vorschriften in 37 CFR Teil 401, „Rechte an Erfindungen, die von gemeinnützigen Organisationen und kleinen Unternehmen im Rahmen von staatlichen Auszeichnungen, Verträgen und Kooperationsvereinbarungen gemacht wurden.“
Das am 12. Dezember 1980 in Kraft getretene Bayh-Dole-Gesetz (P.L. 96-517, Patent and Trademark Act Amendments of 1980) schuf eine einheitliche Patentpolitik für die vielen Bundesbehörden, die Forschung finanzieren, und ermöglichte es kleinen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Universitäten, das Eigentumsrecht an Erfindungen zu behalten, die im Rahmen von staatlich finanzierten Forschungsprogrammen gemacht wurden. Dieses Gesetz wurde von den Senatoren Birch Bayh aus Indiana und Robert Dole aus Kansas gemeinsam eingebracht. Das Bayh-Dole-Gesetz hat insbesondere dazu beigetragen, Universitäten zur Teilnahme an Technologietransfer-Aktivitäten zu ermutigen.
Vertragsabschlüsse mit Klein- und Minderheitenunternehmen, Frauenunternehmen und Firmen aus dem Arbeitsüberhang 2 CFR §200.321
„Eine nichtbundesstaatliche Einrichtung muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Minderheitenunternehmen, Frauenunternehmen und Firmen aus dem Arbeitsüberhang nach Möglichkeit eingesetzt werden.“
Beschaffung von zurückgewonnenen Materialien 2 CFR §200.322
„Eine nichtbundesstaatliche Stelle, die eine staatliche Behörde oder eine Behörde einer politischen Untergliederung eines Bundesstaates ist, und ihre Auftragnehmer müssen Abschnitt 6002 des Gesetzes über die Entsorgung fester Abfälle (Solid Waste Disposal Act) in der Fassung des Resource Conservation and Recovery Act einhalten.“
Contract Provisions for Non-Federal Entity Contracts under Federal Awards 2 CFR §200.326
„Die Verträge der nicht bundesstaatlichen Einrichtung müssen die in Anhang II zu Teil 200-Contract Provisions for non-Federal Entity Contracts Under Federal Awards beschriebenen Bestimmungen enthalten.“
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