Zonierung, die gesetzgeberische Methode zur Kontrolle der Flächennutzung durch die Regelung von Aspekten wie der Art der Gebäude (z. B. Gewerbe- oder Wohngebäude), die errichtet werden dürfen, und der Bevölkerungsdichte. Sie wird vor allem in städtischen Gebieten angewandt und erfolgt durch die Einteilung von Grundstücken in Zonen mit jeweils spezifischen Bedingungen, unter denen Grundstücke und Gebäude rechtmäßig erschlossen und genutzt werden können. In Kombination mit anderen städtebaulichen Techniken ist die Zoneneinteilung ein wichtiges Instrument, um eine bessere physische Ordnung in den Städten zu erreichen.

Hugo Grotius
Weiterlesen zu diesem Thema
Eigentumsrecht: Zonierung und Planung
Im 19. Jahrhundert dehnten sich die städtischen Gebiete im gesamten Westen rasch aus. Die Industrialisierung brachte viele neue Arten der Flächennutzung mit sich, die…

Die früheste Form der Zonierung wurde durch architektonische und städtebauliche Kontrollen inspiriert, die in europäischen Städten gegen Ende des 19. Im Einklang mit den seit langem bestehenden kommunalen Befugnissen wendeten deutsche und schwedische Städte um 1875 Bebauungsvorschriften auf neue Grundstücke an, die um die älteren Stadtkerne herum erschlossen wurden, um die Höhe und Konzentration von Gebäuden zu kontrollieren und Probleme mit der Verkehrsüberlastung zu vermeiden. Ein großer Teil der Ordnung in deutschen und schwedischen Städten und der gleichbleibenden Qualität der Gebäudelinien und -höhen ist auf die frühzeitige Einführung detaillierter Bebauungsvorschriften und ihre weit verbreitete Anwendung zur Zeit der großen Bautätigkeit im Zuge der industriellen Revolution zurückzuführen.

Im Gegensatz dazu war die Zoneneinteilung in den Vereinigten Staaten eher mit der sozialen und wirtschaftlichen Funktion befasst, für die das Land genutzt wird, als mit architektonischen und standortplanerischen Kriterien. Die frühesten Verordnungen zur Flächennutzung in den USA – um die Wende zum 20. Jahrhundert – waren durch die Notwendigkeit motiviert, die Ansiedlung gewerblicher und industrieller Aktivitäten zu regeln.