Alloy Silversteins Steuertipp der Woche

Wenn Sie jeden Tag zur Arbeit hin- und herpendeln, können Sie in der Regel keine Ihrer Reisekosten absetzen, wie z.B. Benzin für Ihr Auto oder Fahrkarten für Pendler. Das Finanzamt sagt, dass diese Kosten für das Pendeln nicht absetzbar sind. Es gibt jedoch einige besondere Situationen, in denen Ihre Pendelkosten absetzbar sein können:

Geschäftsaufenthalte.

Es kann praktisch sein, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg bei einem Geschäftskunden anzuhalten. In diesem Fall können Sie die Kosten für die Fahrt zwischen dem Standort des Kunden und Ihrem regulären Geschäftssitz absetzen.

Mehrere Geschäftsstandorte.

Vielleicht arbeiten Sie für ein Unternehmen mit verschiedenen Niederlassungen oder anderen Geschäftsstandorten. Wenn Sie im Laufe des Tages zwischen zwei oder mehreren Geschäftsstandorten hin- und herfahren, sind die Fahrtkosten absetzbar.

Fernreisen.

Normalerweise pendeln Sie zu einem nahe gelegenen Arbeitsplatz. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie sich für einige Tage, Wochen oder sogar Monate an einen weit entfernten Arbeitsort begeben müssen. Infolgedessen gehen Sie nicht an Ihren regulären Arbeitsplatz. Das Finanzamt erlaubt Ihnen, die täglichen Fahrtkosten für diese weite Strecke abzusetzen.

Vorübergehende Einsätze.

Schließlich kann es vorkommen, dass Sie über einen längeren Zeitraum an einem weit entfernten Geschäftsort arbeiten müssen. Für diese Arbeit können Sie in der Nähe des Einsatzortes in einem Hotel wohnen und am Wochenende nach Hause zurückkehren. Wenn der Auftrag weniger als ein Jahr dauert, können Sie Ihre Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung (bis zu bestimmten Grenzen) absetzen. Das Beste daran ist, dass Sie die Kosten für Ihre Wochenendheimfahrten in der Regel absetzen können.

Wenn Sie die Pendelkosten selbst tragen, werden sie als verschiedene Ausgaben in Ihrer persönlichen Steuererklärung abgezogen. Der Abzug für alle sonstigen Ausgaben, einschließlich der nicht erstatteten Geschäftsausgaben von Arbeitnehmern, ist auf den Betrag begrenzt, der 2 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) übersteigt. Es gibt auch mögliche Pendlervergünstigungen durch Ihren Arbeitgeber.

Rufen Sie Ihren Alloy Silverstein Buchhalter und Berater an, wenn Sie Fragen zum Abzug Ihrer Pendelkosten haben.
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