A. Wenn eine Person wegen einer einfachen Körperverletzung in Verletzung von Unterabschnitt A des § 18.2-57 angeklagt wird, bei der das Opfer ein Familien- oder Haushaltsmitglied der Person war, oder wegen einer Verletzung des § 18.2-57.2, kann das Gericht das Verfahren gegen diese Person ohne Feststellung der Schuld aussetzen und sie unter den Bedingungen dieses Abschnitts auf Bewährung setzen.

B. Damit eine Person für einen solchen Aufschub in Betracht kommt, muss das Gericht feststellen, dass (i) die Person zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat volljährig war; (ii) die Person zuvor nicht wegen einer Straftat nach diesem Artikel oder nach einem Gesetz der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates oder einer Verordnung einer örtlichen Regierung in Bezug auf einen Angriff oder eine Körperverletzung gegen ein Familien- oder Haushaltsmitglied verurteilt worden ist; (iii)(a) die Person zuvor nicht wegen einer Gewalttat im Sinne von § 19.2-297 verurteilt worden ist.1 oder (b) wenn die Person zuvor wegen einer solchen Gewalttat verurteilt wurde, der Staatsanwalt des Commonwealth keinen Einspruch gegen die Zurückstellung erhebt; (iv) gegen die Person wurde zuvor kein Verfahren wegen Verletzung einer solchen Straftat gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts eingestellt; (v) die Person bekennt sich schuldig oder plädiert auf „nicht schuldig“ oder „nolo contendere“ und das Gericht stellt fest, dass die Beweise ausreichen, um die Person der einfachen Körperverletzung in Verletzung von Unterabschnitt A von § 18.2-57, wenn das Opfer ein Familien- oder Haushaltsmitglied der Person war, oder eines Verstoßes gegen § 18.2-57.2 schuldig zu sprechen; und (vi) die Person stimmt einem solchen Aufschub und einem Verzicht auf ihr Recht zu, gegen eine Feststellung von Tatsachen, die ausreichen, um einen Schuldspruch nach diesem Abschnitt zu rechtfertigen, der gemäß Unterabschnitt F wegen eines Verstoßes gegen eine Bedingung ihrer Bewährung erlassen wurde, Berufung einzulegen. Setzt das Gericht das weitere Verfahren aus, so stellt es zu diesem Zeitpunkt fest, ob dem Urkundsbeamten des Gerichts die Fingerabdruck-Identifizierungsdaten oder die von einem Strafverfolgungsbeamten gemäß § 19.2-390 abgenommenen Fingerabdrücke der Person vorliegen, und ordnet, falls dies nicht der Fall ist, an, dass die Fingerabdrücke und das Lichtbild der Person von einem Strafverfolgungsbeamten abgenommen werden. Eine Person kann innerhalb von 10 Tagen nach Erlass des Aufschiebungsbeschlusses auf einem vom Büro des Geschäftsführenden Sekretärs des Obersten Gerichtshofs von Virginia vorgeschriebenen Formblatt einen Antrag auf Rücknahme ihrer Zustimmung zur Aufschiebung und zum Verzicht auf ihr Recht auf Berufung stellen. Das Gericht setzt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags eine Anhörung an und benachrichtigt den Anwalt des Commonwealth sowie die Person und ihren Anwalt, falls vorhanden. Erscheint die Person zu der Anhörung und beantragt sie, ihre Zustimmung zurückzuziehen, so gibt das Gericht diesem Antrag statt, erlässt einen endgültigen Schuldspruch und verurteilt die Person entsprechend. Erscheint die Person nicht zu der Anhörung, so lehnt das Gericht ihren Antrag auf Widerruf der Zustimmung ab.

C. Das Gericht (i) ordnet an, wenn eine örtliche gemeindenahe Bewährungshilfe gemäß Artikel 9 (§ 9.1-173 ff.) von Kapitel 1 des Titels 9.1 eingerichtet wurde, anordnen, daß die in Betracht kommende Person bei einer solchen Einrichtung untergebracht wird, und als Bedingung für die örtliche Bewährungshilfe verlangen, daß die Person alle Behandlungs-, Erziehungs- oder Dienstleistungsprogramme oder eine Kombination davon erfolgreich abschließt, die in einer von der örtlichen Bewährungshilfeeinrichtung eingeholten Beurteilung oder Bewertung angegeben sind, wenn solche Beurteilungen, Behandlungen oder Erziehungsdienste verfügbar sind, oder (ii) den erfolgreichen Abschluß von Behandlungs-, Erziehungs- oder Dienstleistungsprogrammen oder einer Kombination davon verlangen, die nach Ansicht des Gerichts am besten für die Bedürfnisse der Person geeignet sind.

D. Das Gericht verlangt von der Person, die sich gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts in ein solches Erziehungs- oder Behandlungsprogramm oder -dienste begibt, die Übernahme aller oder eines Teils der Kosten des Programms oder der Dienste, einschließlich der Kosten einer Beurteilung, Bewertung, Prüfung, Erziehung und Behandlung, je nach der Zahlungsfähigkeit der Person. Solche Programme oder Dienste müssen eine gleitende Gebührenstruktur oder einen anderen Mechanismus anbieten, um Teilnehmer zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, die vollen Kosten der erforderlichen Programme oder Dienste zu zahlen.

Das Gericht ordnet an, dass die Person für einen Gesamtzeitraum von nicht weniger als zwei Jahren nach dem Aufschub des Verfahrens, einschließlich des Zeitraums der überwachten Bewährung, falls vorhanden, ein gutes Verhalten an den Tag legt.

E. Nach Erfüllung der in der gerichtlichen Anordnung genannten Bedingungen und nach Feststellung, dass dem Gerichtsschreiber die Fingerabdruckidentifizierungsdaten oder Fingerabdrücke der betreffenden Person vorliegen, entlässt das Gericht die Person und stellt das Verfahren gegen sie ein. Die Entlassung und Einstellung des Verfahrens nach diesem Abschnitt erfolgt ohne Schuldspruch und gilt nur für die Zwecke der Anwendung dieses Abschnitts in nachfolgenden Verfahren als Verurteilung. Eine gemäß diesem Abschnitt entlassene Anklage kommt nicht für eine Löschung gemäß § 19.2-392.2 in Betracht.

F. Bei einem Verstoß gegen eine Bedingung der überwachten Bewährung oder der Wohlverhaltensperiode kann das Gericht einen Schuldspruch fällen und wie sonst gesetzlich vorgesehen verfahren. Jede Person, die gemäß diesem Abschnitt auf Bewährung gesetzt wurde und die später wegen eines Verstoßes gegen eine Bedingung ihrer Bewährung für schuldig befunden wird, hat nicht das Recht, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.

G. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Abschnitts wird jedes Mal, wenn ein Gericht eine Person gemäß diesem Abschnitt unter Bedingungen und Auflagen auf Bewährung setzt, eine solche Maßnahme für die Zwecke des Artikels 6.1 (§ 18.2-307.1 ff.) von Kapitel 7 als Verurteilung behandelt.