Die Rolle der multinationalen Konzerne (MNCs) in der Weltwirtschaft ist zu einer der drängendsten politischen und wirtschaftlichen Fragen geworden. Die Verantwortung der Unternehmen für den Klimawandel, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltkatastrophen sind an der Tagesordnung. Auf den ersten Blick übt die wachsende Macht der Unternehmen einen unangemessenen Einfluss aus und greift in Demokratie, Politik und Staat ein. Während die Konzerne zweifellos immer mächtiger geworden sind und eine Herausforderung und Bedrohung für die Demokratie darstellen, argumentiere ich, dass wir die untrennbare Wechselbeziehung zwischen dem Staat und den Konzernen verstehen müssen, um die Macht der Konzerne heute zu verstehen.

Konzerne sind ein integraler Bestandteil des politischen Gefüges, durch das der Staat regiert. Konzerne werden vom Staat geschaffen oder zumindest mit ihrer Existenz und ihren verschiedenen Privilegien vom Staat ausgestattet. Die Tatsache, dass Großunternehmen beispielsweise keine (oder nur ein Minimum an) Steuern zahlen, liegt nicht nur daran, dass sie in der Lage sind, Lobbyarbeit zu betreiben, zu betrügen und das System zu untergraben, sondern auch daran, dass ihnen diese Rechte und Möglichkeiten gerade deshalb eingeräumt wurden, weil sie als profitabel und für die politische und wirtschaftliche Ordnung von grundlegender Bedeutung angesehen werden.

Im heutigen wirtschaftlichen und politischen Kontext hat das Unternehmen eine paradoxe Funktion. Während es der Staat ist, der ihre rechtliche Existenz schafft, anerkennt oder verleiht, erscheint die Gesellschaft gleichzeitig als etwas außerhalb des Staates Stehendes, das seine Macht bedroht und herausfordert und sich seiner Kontrolle und Regulierungskompetenz entzieht.1 Wir müssen daher verstehen, dass der Staat und das Unternehmen in Wirklichkeit untrennbar miteinander verbunden sind, um zu begreifen, was die Macht der Unternehmen bedeutet.

Wenn behauptet wird, dass das Unternehmen in den Staat eingreift, impliziert dies eine scharfe Unterscheidung zwischen den beiden, wobei wirtschaftliche und unternehmerische Interessen in ihrer eigenen Sphäre mit ihren eigenen Logiken und Grundsätzen und getrennt und getrennt vom Staat, der öffentlichen und demokratischen Macht agieren.2 Wenn Unternehmen oder korporative Wirtschaftsinteressen in die staatliche Politik eingreifen oder diese beeinflussen, wird dies als Fehler oder Störung in der Funktionsweise des politischen Systems dargestellt3 und nicht als integraler Bestandteil der Art und Weise, wie der Staat seit jeher regiert, indem er Verbände, Körperschaften und Unternehmen anerkennt, akzeptiert oder schafft.

Regierung existiert, indem sie Macht delegiert (oder gezwungen wird, sie zu delegieren) und indem sie Rechte und Privilegien auf verschiedene Verbände, Körperschaften und Unternehmen ausweitet, um bestimmte Ziele zu erreichen. Das Hauptziel der Regierung im neoliberalen Zeitalter, nämlich die Anhäufung enormer Profite, wird seit langem von einer bestimmten Unternehmensform als am besten geeignet angesehen: der börsennotierten, gewinnorientierten, privaten Aktiengesellschaft. Dementsprechend wurden ihr weitreichende Rechte und Privilegien zugestanden, um dieses Ziel zu erreichen

Um dies zu verstehen, müssen wir einen genaueren Blick auf die Geschichte des Unternehmens werfen, und insbesondere auf die Geschichte des unternehmerischen Denkens und der Beziehung zwischen Staat und Unternehmen. Ich konzentriere mich insbesondere auf England um die Zeit des 17. Jahrhunderts, das für die Entstehung des modernen Staates und des Unternehmens als Mittel für wirtschaftliches Wachstum von zentraler Bedeutung war. Es war eine zentrale Periode in der Konzeptualisierung der Gesellschaft, da viele der zentralen Grundsätze, die das angloamerikanische Gesellschaftsrecht im neunzehnten Jahrhundert prägten und bis heute einflussreich sind, hier formuliert wurden.4 Jahrhundert formuliert wurden.4

Wie Joshua Barkan feststellte, prägten die Schriften über Unternehmen aus dieser Zeit „die Problematik des späteren Denkens über die Macht von Unternehmen“.5 In dieser Zeit entstand die Vorstellung, dass das Unternehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Staates angesiedelt ist, dass es sowohl vom Staat geschaffen wurde als auch von ihm unabhängig ist – eine Vorstellung, die sich in unserem heutigen (Miss-)Verständnis der Macht von Unternehmen und ihrer Beziehung zum Staat fortgesetzt hat. Ich werde den Aufsatz damit beenden, dass ich darüber nachdenke, was dies für das Verständnis der Macht von Unternehmen heute bedeutet.

Der Staat des Unternehmens

Mein grundlegendes Argument ist, dass der Staat und das Unternehmen strukturell ähnlich sind oder zumindest eine gewisse „Familienähnlichkeit“ aufweisen. Wie Barkan in Corporate Sovereignty – Law and Government under Capitalism< darlegt, sind sowohl der Staat als auch die Körperschaft „kollektive Gebilde, die sich aus Individuen zusammensetzen, die in einem einzigen Körper vereint sind“ (corpus kommt vom lateinischen „Körper“), sie werden beide durch einen „belebenden Gründungsakt geschaffen oder eingesetzt, der ihre rechtliche Existenz begründet“ (sei es eine Satzung in Bezug auf eine Körperschaft oder eine Verfassung in Bezug auf den Staat), und sie sind beide kollektive Gebilde oder Körperschaften, die „zur Erreichung von Regierungszielen“ gegründet wurden.6 Der Rechtshistoriker Frederick W. Maitland stellte ebenfalls fest, dass der Staat zwar eine „höchst eigentümliche Gruppeneinheit“ ist, dass es aber „eine Gattung zu geben scheint, von der Staat und Körperschaft Arten sind“.7

Es besteht kein Zweifel, dass der Staat in unserem politischen Verständnis einen privilegierten Platz als Verkörperung der politischen Souveränität eingenommen hat. In diesem Sinne ist der Staat zur universellen Körperschaft geworden, deren Regierung das allgemeine oder gemeinsame Wohl einer bestimmten politischen Gemeinschaft anstrebt. Doch gerade weil der Staat selbst eine Art von Körperschaft ist, musste er, um politische Souveränität zu erlangen, alle anderen Körperschaften und Körperschaften als seiner Macht untergeordnet und von ihr abhängig konstituieren und sich damit als einzigen legitimen Anspruch auf politische Autorität und Gefolgschaft konstituieren.

Im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa wurde die rechtliche Struktur der Körperschaft nicht so sehr für kommerzielle Zwecke genutzt, sondern vielmehr für eine Vielzahl von Regierungszwecken, insbesondere für die Kirche, Städte und Gemeinden. Eine Korporation war eine rechtliche und politische Institution, die es Gruppen von Menschen ermöglichte, sich zu einer einzigen Körperschaft zusammenzuschließen und folglich Eigentum zu besitzen, zu klagen und verklagt zu werden, Rechte zu haben, insbesondere Eigentum zu besitzen, und bestimmte Privilegien zu haben, vor allem als Körperschaft unabhängig von ihren Mitgliedern zu existieren und dadurch auf Dauer zu bestehen.8

Im England des 17. Jahrhunderts spielten Korporationen eine wichtige Rolle bei der Verwaltung von Spitälern, Almosenhäusern, Schulen und anderen philanthropischen Unternehmungen, aber auch bei der Neuorganisation des kolonialen und kaiserlichen Handels durch Handelsgesellschaften. Das Gesellschaftsrecht wurde zu einem Mechanismus, mit dem zentrale Aspekte des gesellschaftlichen Lebens geregelt und das öffentliche Wohlergehen sichergestellt werden konnten. Durch das Gesellschaftsrecht erkannte, gründete, förderte und regulierte der Staat die Gesellschaften, indem er ihnen rechtliche Vorrechte, Immunitäten und Befreiungen gewährte, da dieser privilegierte Status dem Gemeinwohl zugute kam.9

Im Laufe des Jahrhunderts wurden die Gesellschaften immer zentraler für die Steuerung der Wirtschaft und des Wirtschaftswachstums, da die aufstrebenden (westeuropäischen) Staaten diese Funktionen wahrnahmen. Insbesondere die Aktiengesellschaft, die als „Vorläufer des modernen multinationalen Unternehmens „10 bezeichnet wurde, wurde zum wichtigsten Mittel, um Handel, Import und Export zu sichern und Plantagen und Kolonien rund um den Globus zu gründen.

General Court Room, East India House

General Court Room, East India House / Photo credit British Library

Die berühmteste dieser Gesellschaften im englischen Kontext war die English East India Company, die durch eine von Elisabeth I. am 31. Dezember 1600 erteilte Charta gegründet wurde, die der Gesellschaft die Existenz als „one Body Corporate and Politick“ verlieh. Dies geschah zur „Vermehrung unserer Schifffahrt und zur Förderung des rechtmäßigen Handels zum Nutzen unseres gemeinsamen Reichtums“.11 Die Kompanie erhielt das Handelsmonopol für das Gebiet zwischen dem Kap der Guten Hoffnung an der Südspitze Afrikas und der Magellanstraße in Südamerika. In diesem riesigen Gebiet erhielt die Kompanie die Gerichtsbarkeit über die ihr unterstellte Bevölkerung, das Recht, eine Armee zu haben, Krieg zu führen und Frieden zu schließen (offiziell nur mit Nichtchristen), Gesetze zu erlassen und entsprechend zu urteilen, Festungen und Befestigungen zu errichten, diplomatische Beziehungen zu den lokalen Herrschern aufzunehmen, ihr eigenes Geld zu prägen und eine eigene Flagge zu führen.12

Die Ostindien-Kompanie war in dieser Hinsicht tatsächlich ein „Kompanie-Staat“,13 und sicherlich der berühmteste, aber bei weitem nicht der einzige. Und sie alle erhielten weitreichende Rechte in dem Gebiet, in dem sie tätig waren. Um die Investoren bei den gefährlichen und risikoreichen Unternehmungen zu schützen, wurden die Handelsgesellschaften zunehmend in Aktiengesellschaften umgewandelt, die es den Investoren ermöglichten, ihre Ressourcen zu bündeln und nur für ihre eigenen Investitionen zu haften.14

Wie bereits erwähnt, war das Jahrhundert auch entscheidend für die Entstehung des Konzepts des Staates als unpersönliches, von Herrschern und Beherrschten unabhängiges Subjekt. Einer der berühmtesten Denker über den souveränen Staat, Thomas Hobbes, verteidigte in seinem 1651 erschienenen Leviathan die Allmacht des Staates auf absolutistische Weise. Er tat dies, indem er den Staat mit einem „künstlichen Menschen“ verglich.

Dies wird in dem berühmten Bild des Leviathans als einem riesigen Körper, der über einer Stadt schwebt, mit einem Zepter in der einen und einem Schwert in der anderen Hand, festgehalten. Darüber steht ein Zitat aus dem Buch Hiob (Kapitel 41, Vers 24, in der Vulgata-Version), das die mächtige Meereskreatur Leviathan beschreibt Non est potestas Super Terram quea Comparatur ei – es gibt keine Macht auf Erden, die mit ihm zu vergleichen wäre. Indem er die Allmacht des Staates begründete und ihn zum einzigen legitimen Anwärter auf politische Autorität und Loyalität machte, war Hobbes gezwungen, alle anderen Körperschaften (das Volk, die Familie und alle anderen Vereinigungen, Korporationen und Körperschaften) als der Staatsmacht untergeordnet und von ihr abhängig zu konstituieren – oder, wie Hobbes sie bezeichnet, als „Würmer in den Eingeweiden eines natürlichen Menschen“, die Gefahr liefen, „viele kleinere Gemeinwesen in den Eingeweiden eines größeren“ zu werden.15 Gerade wegen ihrer strukturellen Ähnlichkeit mit dem Staat existieren andere Körperschaften und Verbände nur, wenn der Staat sie zulässt.16

Diese problematische Beziehung zwischen dem Staat und der Gesellschaft geht über Hobbes hinaus. Edward Cokes (1552-1634) „Institutes and Reports“ skizzierten, was die Grundzüge des späteren englischen Denkens über Körperschaften werden sollten. In The Case of Sutton’s Hospital aus dem Jahr 1612 definierte Coke die wesentlichen Merkmale einer Körperschaft wie folgt: Erstens, und das ist sehr wichtig, muss sie durch eine „Lawful authority of Incorporation“ gegründet werden17. Cokes Definition und seine Betonung der Tatsache, dass das wichtigste Merkmal der Körperschaft die Beziehung zu der Macht ist, die sie geschaffen hat, wurde mehrfach wiedergegeben, unter anderem in zwei Abhandlungen, die dem Thema gewidmet waren: in dem anonym veröffentlichten The Law of Corporations von 1702 und in dem Pamphlet Of Corporations, Fraternities, and Guilds von 1659.

William Blackstone vertrat in seinen Commentaries on the Laws of England (1765-69), einem äußerst einflussreichen Werk, das die Tradition des englischen Rechts bis zu diesem Zeitpunkt zusammenfasste und systematisierte, die Auffassung, dass bestimmten Gruppen ewige Rechtsnachfolge und rechtliche Unsterblichkeit zugestanden wird, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, und diese „künstlichen Personen werden bodies politic, bodies corporate (corpora corporata) oder corporations genannt: von denen es eine große Vielfalt gibt, die zur Förderung der Religion, der Wissenschaft und des Handels bestehen“.18

Blackstone betonte, dass „die allgemeinen Pflichten aller Körperschaften, wenn man sie in ihrer körperschaftlichen Eigenschaft betrachtet, wie die der natürlichen Personen auf eine einzige reduziert werden können, nämlich die, dem Zweck oder der Absicht zu entsprechen, für die sie von ihrem Gründer geschaffen wurden“.19 Bemerkenswert an diesen frühen Auffassungen ist, dass der Staat zwar die Existenz von Körperschaften akzeptierte, anerkannte und gewährte und ihre Privilegien ausweitete, um das gesellschaftliche Leben zu regeln und die staatlichen Ziele zu sichern, dass es aber auch wichtig war, sie als der staatlichen Macht untergeordnet und von ihr abhängig abzugrenzen.

Diese Vorstellung von der Körperschaft, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Staates steht, die von der Staatsmacht abhängig, aber unabhängig von ihr ist, besteht immer noch und erschwert es, die Macht der Körperschaft und ihr Verhältnis zum Staat richtig zu verstehen.

Ist die Körperschaft ein politisches Subjekt?

Es ist offensichtlich, dass sich das Gesellschaftsrecht und die Rolle der Körperschaften seit ihren Anfängen erheblich verändert haben. Im anglo-amerikanischen Gesellschaftsrecht des neunzehnten Jahrhunderts wandelte die Gesetzgebung die Gesellschaftsgründung von einem politischen, bevollmächtigten Prozess zu einem administrativen. In den früheren Schriften über Kapitalgesellschaften wird jedoch die paradoxe Rolle der Kapitalgesellschaft hervorgehoben, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Rechts steht.20 Wie der Politikwissenschaftler David Ciepley hervorgehoben hat, fällt die Kapitalgesellschaft zwischen die traditionellen Kategorien des Öffentlichen und des Privaten, was sie schwer fassbar macht. Unternehmen sind nicht völlig privat, weil sie politisch konstituiert sind und ihre Existenz vom Staat abhängt, aber sie sind auch nicht völlig öffentlich, weil sie auf privater Initiative und Finanzierung beruhen. Ciepley versucht, eine eigene rechtliche und politische Kategorie für Unternehmen zu entwickeln, die er als „Unternehmen“ bezeichnet und die sich von öffentlichen und privaten Unternehmen unterscheidet.21

Es liegt auf der Hand, dass moderne Unternehmen viel weniger den nationalen Gesetzen unterworfen sind und für ihre Existenz keine direkte staatliche Satzung benötigen. Unternehmen regulieren sich zunehmend in privaten Rechtssystemen, wenn die internationale Schiedsgerichtsbarkeit im Wesentlichen eine moderne lex mercatoria ist. Wie Bakan argumentiert hat, ist die private Regulierung seit den 1980er Jahren explodiert und hat die Fähigkeit des Staates verringert, „die öffentlichen Interessen, die Menschen, die Gemeinschaften und die Umwelt vor den Exzessen und dem Fehlverhalten der Unternehmen zu schützen“.22 Wie er jedoch auch betont, ist dies nicht mit einer Beschneidung des staatlichen Schutzes von Unternehmen und ihren Interessen einhergegangen. Es ist nach wie vor das nationale Recht, das Unternehmen gründet, ihnen die Rechte und den Schutz juristischer Personen verleiht und ihnen günstige Steuerregelungen, beschränkte Haftung, den Schutz von Unternehmen und eine Vielzahl anderer Privilegien gewährt.

Diese rechtlichen Mechanismen sind für das Funktionieren von Unternehmen unerlässlich. Der Staat übt auch seine Macht aus, um Proteste gegen die Macht der Konzerne und deren Expansion zu blockieren und zu unterdrücken. Auf internationaler Ebene können Staaten (natürlich unter dem Einfluss von Lobbyisten) Handelsabkommen zustimmen und ratifizieren, die den Konzernen bisher ungekannte Rechte und Befugnisse einräumen. Konzerne sind nach wie vor auf Staaten angewiesen, um ihre Existenz zu sichern und um ihre besonderen Privilegien und gesetzlichen Ausnahmen zu erhalten – und auch, um ihre Arbeitsweise aktiv zu sichern.

Der Aufstieg der Unternehmensmacht seit den 1970er Jahren und des Neoliberalismus im Allgemeinen kann daher als Privilegierung eines bestimmten Subjekts angesehen werden: des gewinnorientierten, börsennotierten Unternehmens. Während im keynesianischen Wohlfahrtsstaat der einzelne Arbeitnehmer das wichtigste politische und wohlstandsschaffende Subjekt war, ist es im Neoliberalismus das Unternehmen. Das Unternehmen ist in einer neoliberalen Welt der wichtigste Schöpfer von Wohlstand und Wachstum und das ideale Subjekt – wirtschaftlich vollkommen rational und frei in seinem Streben nach Profit. Aus diesem Grund werden den Unternehmen Privilegien und Ausnahmen von Vorschriften und Gesetzen gewährt und sie werden durch günstige Steuerregelungen, internationale Mobilität und Sonderwirtschaftszonen privilegiert.

Das offene Bekenntnis westlicher Politiker zum neoliberalen Wettbewerbsstaat signalisiert eine klare Verlagerung der politischen Ziele von den sozialen und wirtschaftlichen Rechten des Einzelnen und der Familien hin zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit der Unternehmenssubjekte. Wenn die Wettbewerbsfähigkeit zum wichtigsten und zentralen Faktor wird, wird die (vergleichende) Unternehmensstärke zum wichtigsten politischen Ziel, was dazu führt, dass die Staaten einen Wettlauf nach unten veranstalten, um die produktivsten Subjekte anzuziehen.

Seit den 1980er Jahren haben sich die Nettogewinne der weltweit größten Unternehmen verdreifacht, während die Unternehmenssteuersätze (insbesondere in den USA) gesunken sind.23 Die jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der USA in den Rechtssachen Citizens United v. Federal Election Committee (2010) und Burwell v. Hobby Lobby (2014) haben den Unternehmen sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung (in Form von Geld) als auch religiöse Rechte nach dem ersten Verfassungszusatz zugestanden und sie damit zu Subjekten der freien Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit gemacht.

In vielen Handelsabkommen – wie auch im Zusammenhang mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), der Trans-Pazifischen Partnerschaft (TTP) und dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union (EU) – gibt es den berüchtigten Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS), der Unternehmen ein inhärentes Recht auf Gewinnstreben einräumt, indem er ihnen das Recht gibt, eine Regierung zu verklagen, wenn diese Gesetze erlässt, die dieses Recht einschränken. Dieser Mechanismus wurde zu Recht als „corporate bill of rights“ bezeichnet24 , der den Unternehmen ein Recht auf Profitstreben einräumt, das die demokratischen Rechte ganzer Völker außer Kraft setzt. Die neoliberale Ära privilegiert effektiv Unternehmen als primäres politisches Subjekt zum Nachteil nicht nur menschlicher Subjekte, sondern auch anderer Formen kollektiver Subjekte, wie Gewerkschaften, Genossenschaften und anderer Formen der Vereinigung.25

Zahl der unterzeichneten Investitionsabkommen 1980-2018

Zahl der unterzeichneten Investitionsabkommen 1980-2018 / Photo credit UNCTAD, 2019

Wie ich in diesem Aufsatz dargelegt habe, läuft diese Entwicklung nicht auf eine Verzerrung der Politik oder des Wesens des Staates hinaus. Der Machtzuwachs der Unternehmen kann nicht allein auf Lobbyismus oder auf die schwindende Macht des Staates angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung zurückgeführt werden, die ohnehin ein weitgehend staatlich gelenktes Projekt ist. Die Delegation von Verantwortung an andere Akteure (vor allem an Unternehmen) spiegelt nicht notwendigerweise einen Rückgang der staatlichen Macht wider, sondern lediglich eine Veränderung der Art und Weise, wie der Staat das gesellschaftliche Leben regelt.

Indem wir die Macht der Unternehmen als einen widerspenstigen Eingriff in den demokratischen Staat darstellen, bekräftigen wir effektiv eine Unterscheidung zwischen dem Staat und den Unternehmen und verfestigen so den Staat als Sitz von Politik und Demokratie, getrennt von wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen. Genau diese Trennung zwischen dem Politischen und dem Wirtschaftlichen, dem Staat und dem Unternehmen, ist von zentraler Bedeutung für die Art und Weise, wie die Macht der Unternehmen funktioniert. Indem sie die Unternehmen in die wirtschaftliche Sphäre verweisen, können die Staaten plausibel vermeiden, ihre eigene Verwicklung in Unternehmensskandale einzugestehen, so wie die Unternehmen politische Entscheidungen und demokratische Rechenschaftspflicht auf die Staaten verschieben können. Indem wir eine scharfe Unterscheidung zwischen dem Staat und dem Unternehmen treffen, verbergen wir unbeabsichtigt die politische Verfassung des letzteren.

Um die Macht der Unternehmen heute zu verstehen, müssen wir die unentwirrbare Wechselbeziehung zwischen dem Staat und dem Unternehmen verstehen. Unternehmen sind und waren schon immer ein grundlegender Bestandteil der Art und Weise, wie der Staat das gesellschaftliche Leben regiert hat und weiterhin regiert.

Auch wenn dies eine etwas düstere Schlussfolgerung zu sein scheint, dass Staaten und Unternehmen in ihren Zielen und Regierungsbefugnissen vereint sind, gibt es einen Silberstreif an meinem Argument. Indem wir die untrennbare Beziehung zwischen Staat und Unternehmen begreifen, können wir erstens die Verdinglichung des Staates als Sitz der Demokratie vermeiden und seine Rolle bei der Ausweitung der Macht der Unternehmen richtig verstehen. Und zweitens: Indem wir akzeptieren, dass der Staat tatsächlich durch Unternehmen und Unternehmensformen regiert und dies schon immer getan hat, besteht die Möglichkeit, die Produktion einer anderen Art von Unternehmenssubjekt zu erzwingen als das aktionärsgesteuerte, börsennotierte, gewinnorientierte Unternehmen.

Die Vorstellung, dass der Staat seine Macht durch Unternehmen ausübt, macht es möglich, sich andere Arten von Unternehmen für die Regierung des sozialen Lebens vorzustellen. Anstatt zu versuchen, Unternehmen in der wirtschaftlichen Sphäre zu halten, sollten wir Wege finden, alternative Unternehmensformen zu fördern, die wünschenswertere Werte und Interessen unterstützen. Wenn man Unternehmen ausschließlich als wirtschaftliche Akteure betrachtet, sind sie auch keine politischen Akteure. Meiner Ansicht nach müssen wir das politische Wesen und die Verfassung von Unternehmen verstehen und daher das Unternehmen re-politisieren und die Falle vermeiden, sich eine Trennung zwischen dem Politischen und dem Ökonomischen vorzustellen.

Die Aufgabe der sozialen Bewegungen besteht daher nicht darin, Unternehmen auf ihre imaginäre eigene Sphäre zu beschränken, die nicht existiert. Die Vorstellung, dass der Staat aus Unternehmen besteht, hilft dabei, andere Wege zur Organisation des sozioökonomischen Lebens aufzuzeigen. Die Re-Politisierung von Unternehmen bedeutet, herauszufinden, wie sie und das Wirtschaftsleben insgesamt demokratisiert werden können, so dass Arbeiter, Angestellte und eine Vielzahl von Interessengruppen an der Bestimmung der Produktionsbeziehungen, der Eigentumsverhältnisse und der Rechenschaftspflicht gegenüber den Menschen, der Demokratie und der Umwelt beteiligt sind.

Hinweise

1 Barkan, J. (2013) Corporate Sovereignty: Law and Government under Capitalism. Minneapolis, MN: University of Minnesota Press. Dieser Aufsatz stützt sich stark auf diesen Band.

2 Zur zentralen Bedeutung der Trennung zwischen dem Politischen und dem Ökonomischen für das Funktionieren des Kapitalismus siehe Meiksins Wood, E. (1981) The separation of the economic and the political in capitalism. New Left Review 66-95.

3 Barkan, J. (2013) Corporate Sovereignty.

4 Davis, John P. (1904) Corporations. Eine Studie über den Ursprung und die Entwicklung großer Unternehmenszusammenschlüsse und über ihr Verhältnis zur Staatsgewalt. Kitchener, ON: Batoche Books, S. 361.

5 Barkan, J. (2013) Corporate Sovereignty, S. 19.

6 Ebd., S. 5.

7 Maitland, F.W. (1922) ‚Introduction‘, in Otto von Gierke: Political Theories of the Middle Age. Cambridge: Cambridge University Press, S. ix.

8 Stern, P.J. (2017) ‚The Corporation in History‘, in G. Baars and A. Spicer (eds.) The Corporation: A Critical, Multi-Disciplinary Handbook. Cambridge: Cambridge University Press, S. 21-46. DOI: 10.1017/9781139681025.002, S. 23-27.

9 Barkan, J. (2013) Corporate Sovereignty, S. 8-20.

10 Robins, N. (2006) The Corporation that Changed the World: How the East India Company Shaped the Modern Multinational. London & Ann Arbor, MI: Pluto Press.

11 East India Company, Shaw, J. (2012) Charters relating to the East India Company from 1600 to 1761: reprinted from a former collection with some additions and a preface for the Government of Madras, S. 2.

12 Thomson, J.E. (1996) Mercenaries, Pirates, and Sovereigns: State-Building and Extraterritorial Violence in Early Modern Europe. Princeton Studies in International History and Politics. Princeton, NJ: Princeton University Press, S. 32-35.

13 Stern, P.J. (2011) The Company-State. Corporate Sovereignty and the Early Modern Foundations of the British Empire in India. Oxford & New York: Oxford University Press.

14 Es handelte sich zwar nicht um vollwertige Aktiengesellschaften, wie wir sie heute kennen, aber die ersten Anfänge lassen sich hier erkennen.

15 Hobbes, T. (1996). Leviathan, ed. Richard Tuck. Cambridge texts in the history of political thought. Cambridge & New York: Cambridge University Press, S. 230.

16 Es ist wichtig zu beachten, dass es Hobbes hier nicht in erster Linie um die Handelsgesellschaften geht, sondern um die großen Stadtkorporationen. Allerdings stand er auch den Handelsgesellschaften, insbesondere ihren Monopolen, sehr kritisch gegenüber.

17 ‚The Case of Sutton’s Hospital, in Coke, E. (2003) The Selected Writings and Speeches of Sir Edward Coke. Ed. Steve Sheppard. Indianapolis: Liberty Fund, S. 363.

18 Blackstone, W., 1966. Commentaries on the Laws of England. Dawsons of Pall Mall, London, S. 455.

19 Blackstone (1966): S.467

20 Barkan, J. (2013) Corporate Sovereignty, S. 3-19.

21 Ciepley, D. (2013) ‚Beyond public and private: Toward a political theory of the corporation‘, American Political Science Review 107(01): 139-158. DOI: 10.1017/S0003055412000536.

22 Bakan, 2015: 279-300)

24 https://www.monbiot.com/2014/11/04/a-gunpowder-plot-against-democracy/

25> Es ließe sich argumentieren, dass diese Entwicklung beispielsweise mit der Wahl von Donald Trump (der – rhetorisch – den einzelnen Arbeiter gegenüber dem globalen Handel hervorhebt), der Abschaffung des TTIP und dem Brexit, der (ebenso wie Trump) von den meisten Kapitalisten abgelehnt wurde, umgekehrt wurde. https://www.theguardian.com/commentisfree/2019/oct/09/brexit-crisis-global-capitalism-britain-place-world