LOS ANGELES (CN) – Ein Bundesrichter in Kalifornien verhängte gegen die Tochter der Comic-Legende Stan Lee eine Strafe in Höhe von 1 Million Dollar, nachdem er festgestellt hatte, dass sie eine leichtfertige Klage wegen geistigen Eigentums eingereicht hatte, die sich auf Fragen bezog, die längst geklärt waren.
Lee, der im November 2018 im Alter von 95 Jahren starb, ist für viele der beliebtesten Superhelden von Marvel Comics verantwortlich, darunter Spider-Man, Fantastic Four und Black Panther.
Nachdem Marvel Lee während des Konkurses 1998 gefeuert hatte, gründete er Stan Lee Entertainment und stellte Gill Champion und Arthur Lieberman ein, um ihm bei der Leitung des Unternehmens zu helfen.
In ihrer Klage, die im Central District of California eingereicht wurde, sagte Joan Celia Lee, dass Champion und Liebermans Firma POW! Entertainment – das die Werke ihres Vaters vermarktete – Stan Lees Image veruntreut und ihn in dem Glauben gelassen habe, er besitze die Rechte an seinem Namen und seinem Konterfei.
Das Unternehmen habe darauf abgezielt, „das Vermögen“ Lees zu plündern, indem es den Zusammenbruch von Stan Lee Entertainment absichtlich herbeigeführt und die Comic-Legende in einen einseitigen Vertrag von 1998 verwickelt habe, der die Rechte am geistigen Eigentum auf den Nachfolger SLM, kurz für Stan Lee Media Inc,
Der Konflikt, der im Mittelpunkt der Klage steht, wurde bereits mindestens fünf Mal verhandelt, aber Joan Celia Lee sagte in ihrer Klage, dass sie berechtigt sei, ihre Ansprüche geltend zu machen, da sie keine Partei in diesen Angelegenheiten war.
Lee beantragte eine Feststellung und eine einstweilige Verfügung, um die Eigentumsrechte am geistigen Eigentum, am Namen und am Bildnis ihres Vaters im Rahmen des Vertrags von 1998 zu klären.
Die Anwälte von POW! Entertainment beantragten die Abweisung der Klage mit der Begründung, Joan Lees Ansprüche seien leichtfertig und aus unangemessenen Gründen vorgebracht worden.
In seinem 20-seitigen Urteil vom Donnerstag schrieb der US-Bezirksrichter Otis Wright II, die Vereinbarung von 1998 zeige eindeutig, dass Stan Lee seine Rechte an geistigem Eigentum an SLMI abgetreten habe, um eine Entschädigung für seine Arbeit zu ermöglichen.
Wright befand, dass Joan Lees Ansprüche „unbegründet“ und verjährt seien, da sie bereits entschieden worden seien.
„Darüber hinaus wird die vertragliche Verpflichtung zur Abtretung der Rechte durch die Vereinbarung von 1998 bestimmt, die seit 1998 unverändert geblieben ist“, heißt es in dem Urteil. „Da sich Bundesgerichte im ganzen Land seit mehr als einem Jahrzehnt mit dieser Frage befasst haben, ist diese Klage durch res judicata ausgeschlossen.“
Wrights Urteil besagt, dass Joan Lee die Ansprüche in den Medien aufbauschen wollte und dass ihre Anwälte die Klage unzulässigerweise eingereicht haben.
„Das Gericht hält es für völlig unangemessen, eine Klage einzureichen, die sich auf eine Frage stützt, die in den letzten zehn Jahren von mehr als fünf Bundesbezirksgerichten erörtert und analysiert wurde“, so Wright. „
Joan Lees Anwälte sind laut Urteil für 250.000 Dollar der Sanktionssumme verantwortlich.
In einer E-Mail teilte Anwalt Jonathan Freund mit, dass sie beim Neunten Bundesberufungsgericht Berufung einlegen werden.
„Natürlich ist Frau Lee äußerst enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts und glaubt, dass das Gericht eine Reihe von verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Fehlern begangen hat, die sie beim Neunten Bundesberufungsgericht zur Überprüfung einreichen wird. Sie ist der festen Überzeugung, dass diese fehlerhafte Entscheidung einer Überprüfung durch die Berufungsinstanz nicht standhalten und aufgehoben werden wird“, schrieb Freund.
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