Die Zone R3 ist eine Zone, in der Mehrfamilienhäuser angemessen sind und gefördert werden. Mehrfamilienhäuser können in Form von Reihenhäusern oder Villen gebaut werden, Flachbauten sind jedoch verboten. In dieser Zone sind auch einige andere kompatible Nutzungen zulässig, darunter Kinderbetreuungseinrichtungen, Nachbarschaftsläden und öffentliche Gotteshäuser. Die Zone R3 mit mittlerer Dichte ermöglicht eine dichtere städtische Form als die Zone R2 und bietet einen Übergang zwischen Gebieten mit Einzelhäusern und Wohnungen.

Nutzungen in der Zone R3

Haustätigkeiten sind in der Zone R3 ohne Genehmigung zulässig, solange sie die Anforderungen des LEP erfüllen.

Die folgenden Nutzungen können mit einer Baugenehmigung durchgeführt werden:

  • Einfamilienhäuser
  • Pensionen
  • Pensionen
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Doppelnutzungen
  • Wohnhäuser
  • Umweltschutzarbeiten
  • Hochwasserschutzarbeiten
  • Gruppenwohnungen
  • Gewerbebetriebe
  • Gewerbebetriebe
  • Hostels
  • Mehrfamilienhäuser
  • Nachbarschaftsläden
  • Öffentliche Gebetsstätten
  • Erholungsgebiete
  • Betreuungseinrichtungen
  • Straßen
  • Senioren Wohnen
  • Wohnungen mit Ladenlokal

Alle anderen Nutzungen, die oben nicht aufgeführt sind, sind in dem Gebiet verboten, es sei denn, sie sind nach den staatlichen Umweltplanungsrichtlinien ausdrücklich zulässig, wie z.B. Zweitwohnungen, die im Rahmen des SEPP für erschwinglichen Wohnraum zulässig sind.

R3 Zonenstandorte

Zonenkarten für den LEP2015 (öffnet in neuem Fenster)

Ausdrucke können im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Telefonische Anfragen können an einen Duty Officer unter 9710 0333 gerichtet werden.

LEP 2015 Development controls on R3 Medium Density Residential

Height controls are no longer expressed in storeys. Die Höhe der Gebäude wird durch eine maximale Meterzahl geregelt, die kartiert ist. Die maximale Höhe in der Zone R3 beträgt in der Regel 9 m.

Das FSR in R3 beträgt in der Regel 0,7:1; einige Gebiete weisen jedoch eine höhere Dichte auf. Bitte beachten Sie die Karten zum Flächenverhältnis für standortspezifische Regelungen.

Bebauungen in R3 müssen mindestens 30 % Grünflächen aufweisen, die keine befestigten Flächen umfassen.

Die Mindestgrundstücksgröße in R3 beträgt im Allgemeinen 550 m2 oder 700 m2 für interne Grundstücke. Diese Grundstücke müssen an der Baulinie eine Straßenfront von mindestens 15 m und eine Mindesttiefe von 27 m haben. Bitte beachten Sie die Karten der Grundstücksgrößen für standortspezifische Kontrollen.

Hinweis: Die Abschnitte 4.3 und 4.4 sollten ebenfalls konsultiert werden, um festzustellen, ob es Ausnahmen von den Entwicklungsstandards gibt.