Nach sieben Wochen harter Arbeit im Sommer 1787 war der Verfassungskonvent ernsthaft in Gefahr, ohne ein Dokument zu enden, das die unwirksamen Artikel der Konföderation ersetzen würde. Die Delegierten des Konvents drohten damit, sich aus den Beratungen zurückzuziehen, wenn ihre Stimmen in einer wichtigen Frage nicht gehört würden. Diese Frage wurde zwei Wochen lang heftig debattiert und hatte die Delegierten bis zur Frustration polarisiert. Es ging um die Aufteilung der Mitglieder für die Legislative der neu gegründeten Vereinigten Staaten. Die streitenden Parteien waren die Delegierten der bevölkerungsärmeren Staaten und die der bevölkerungsstarken Staaten.

Die kleineren Staaten bestanden darauf, dass die Vertretung in der Legislative für jeden Staat gleichberechtigt sein sollte. Sie waren der Meinung, dass die größeren Staaten tyrannisch werden und ihren Vorteil auf Kosten der kleinen Staaten ausnutzen würden. Der von ihnen vorgeschlagene Plan wurde als New-Jersey-Plan bekannt.

Die bevölkerungsreichen Staaten hingegen waren der Ansicht, dass sie mehr Einnahmen für den Unterhalt der Nation beisteuern würden und eine stärkere Vertretung erhalten sollten als kleinere Staaten. Ihr Plan, der Virginia-Plan, sah vor, die Vertretung in den beiden Häusern des Kongresses ausschließlich nach der Bevölkerungszahl zu bemessen.

Da die Zukunft des Konvents auf der Kippe stand, wurde beschlossen, einen Ausschuss einzusetzen, der einen Kompromiss finden sollte. Als Ergebnis der Ausschussberatungen entwarfen Roger Sherman und Oliver Ellsworth eine brillante Lösung, die als „Connecticut Compromise“ bezeichnet wurde. Ihr Vorschlag sah vor, dass die Aufteilung auf das Unterhaus von der Bevölkerungszahl der Staaten abhängen sollte, während das Oberhaus in jedem Staat gleich stark vertreten sein sollte. Um die Bedenken der kleineren Staaten zu zerstreuen, wurden weitere Zugeständnisse hinsichtlich der Befugnisse des Unterhauses gemacht. So werden beispielsweise Ausgaben- und Einnahmegesetze vom Unterhaus vorgeschlagen und können vom Oberhaus nicht abgeändert werden.

Der Connecticut-Kompromiss oder der Große Kompromiss von 1787 rettete den Verfassungskonvent effektiv. Während eine Zweikammer-Legislative an sich unzählige Vorteile in Bezug auf die Gewaltenteilung bietet, wählten die Gründerväter diesen Weg, um die Fortsetzung der Konventsverfahren zu ermöglichen. So konnte die eigentliche Absicht des Konvents verwirklicht werden: die Schaffung einer vollkommeneren Union.

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