Die 13 Parlements (das von Paris ist bei weitem das wichtigste) waren ursprünglich Gerichtshöfe. Obwohl ihre Apologeten 1732 behaupteten, die Parlements seien aus dem alten judicium Francorum der fränkischen Stämme hervorgegangen, waren sie in Wirklichkeit im Mittelalter vom König geschaffen worden, um in seinem Namen Recht zu sprechen. Mit dem Schwinden der Generalstände, die seit 1614 nicht mehr zusammengetreten waren, beanspruchten die parlements nun, die Stände zu vertreten, wenn diese nicht tagten. 1752 entwickelte ein jansenistischer parlementaire, Louis-Adrien Le Paige, die Idee, dass die verschiedenen parlements als „Klassen“ oder Teile eines größeren und einzigen „Parlement de France“ betrachtet werden sollten.

Dies war eine politisch bedeutsame Behauptung, da diese Gerichte viele andere quasi-administrative Funktionen übernommen hatten, die mit Wohltätigkeit, Bildung, der Überwachung der Polizei und sogar der kirchlichen Disziplin zusammenhingen. Königliche Dekrete waren nach Ansicht der parlementaires nicht bindend, es sei denn, die parlements hatten sie als Gesetze registriert. Zwar räumten die parlementaires ein, dass der König sie durch eine lit-de-justice (d.h. durch persönliches Erscheinen in der Sitzung) zur Registrierung seiner Dekrete zwingen konnte, doch wussten sie auch, dass die Öffentlichkeit solche Manöver missbilligte, da sie offensichtlich der angeblich christlichen und paternalistischen Sorge des Monarchen um das Wohlergehen seiner Untertanen zuwiderliefen.

Verschiedene soziale, kulturelle und institutionelle Entwicklungen hatten dazu beigetragen, dass die parlements zu Hochburgen des Widerstands gegen Reformen wurden, die die Befugnisse der Krone ausweiteten. Seit dem 17. Jahrhundert hatten der Geldbedarf der Monarchie und die daraus resultierende Käuflichkeit der Ämter es den parlementaires ermöglicht, sich ihre Positionen zu erkaufen und zu einer kleinen und selbstbewussten Elite, einem neuen „Adel der Robe“, zu werden. Die Einführung der Paulettensteuer im Jahr 1604 hatte es den Parlementaires ermöglicht, ihre Ämter zu einem Teil ihres Familienvermögens zu machen, auch wenn der Wert ihrer Ämter im Laufe des 18. Jahrhunderts etwas sank. Sie hatten ihren Status durch Heirat mit dem älteren ritterlichen Schwertadel erworben. Um 1700 waren die parlementaires zu einer erblichen und reichen Grundbesitzerelite geworden. (Das Interregnum der Regentschaft nach dem Tod Ludwigs XIV. (1715-23) gab ihnen die Möglichkeit, etwas von dem Boden zurückzugewinnen, den sie während der Herrschaft Ludwigs verloren hatten; der Wert ihrer Ämter sank jedoch im Laufe des 18. Jahrhunderts wieder etwas an Wert. Die jansenistische Gesinnung der Parlementaires und ihr neuerliches Eintreten für den Antiabsolutismus – ausgedrückt im Werk von Montesquieu, der selbst Baron und Parlementaire war – verliehen dieser Elite ideologische Konsistenz.

1764 setzten die jansenistischen Parlementaires als ideologische „Progressive“ die Ausweisung der Jesuiten aus Frankreich durch. Vorfälle wie das Todesurteil, das das Pariser Parlement 1766 gegen den 18-jährigen Chevalier de la Barre verhängte, der der Verstümmelung eines Kruzifixes und des Besitzes eines Exemplars von Voltaires Dictionnaire philosophique (1764; Philosophisches Wörterbuch) beschuldigt wurde, zeigten jedoch, dass die Gerichte nicht ganz auf der Seite der Aufklärung standen. In den Jahren 1768-69 erzwang das Parlement der Bretagne in einer antiabsolutistischen Haltung den Rücktritt eines ernannten königlichen Beamten, des duc d’Aiguillon, der kühn versucht hatte, die Macht des lokalen Adels zu beschneiden, mit dem das Parlement nun eng verbündet war.