Parlamente können auf verschiedene Weise organisiert sein, obwohl zwei Formen die modernen demokratischen Konzepte dominieren. Parlamente sind Einkammer- oder Zweikammerparlamente. In einem Einkammerparlament sitzen alle Mitglieder des Parlaments in derselben Kammer und stimmen über wichtige politische Entscheidungen ab. In einem Zweikammerparlament tagen und stimmen die Abgeordneten in zwei getrennten Kammern ab, die üblicherweise als Unterhaus und Oberhaus bezeichnet werden. Das Unterhaus ist in der Regel proportional zur Bevölkerungszahl aufgebaut, wobei jedes Mitglied die gleiche Anzahl von Bürgern in jedem Bezirk oder jeder Region vertritt. Das Oberhaus variiert in der Art und Weise, wie die Mitglieder ausgewählt werden, z. B. durch Vererbung, Ernennung durch verschiedene Gremien sowie durch direkte und indirekte Wahlen. Außerdem kann das Oberhaus dazu dienen, ethnische, religiöse oder regionale Gruppierungen zu vertreten. Die meisten Parlamente der Welt sind Einkammerparlamente. Im Jahr 2000 hatten jedoch 37 Prozent der 178 Parlamente der Welt zwei Kammern. Dieser Anteil ist seit dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) zurückgegangen, da mehrere etablierte Demokratien ihre zweite Kammer abgeschafft haben und neue, unitäre und postkommunistische Staaten eine Einkammerversammlung eingeführt haben.
Dimensionen von Zweikammersystemen
Die Merkmale von Unter- und Oberhaus unterscheiden sich in einer Reihe von Dimensionen. Es gibt Unterschiede in Bezug auf Größe, Amtszeit, Fluktuation, Mitgliedschaft, Vertretung und institutionelle Macht. Zwei Dimensionen sind jedoch besonders hervorgehoben worden. Der erste Unterschied besteht darin, ob die beiden Kammern gleich stark oder ungleich stark sind. Ist die Stärke der beiden Kammern sehr ungleich, spricht man von schwachem (asymmetrischem) Zweikammersystem, ist die Stärke etwa gleich, von starkem (symmetrischem) Zweikammersystem. Die zweite Unterscheidung besteht darin, ob die beiden Kammern in ihrer Art oder Zusammensetzung ähnlich oder unähnlich sind. Sie sind ähnlich in ihrer Art, wenn beide Häuser gewählt werden, und sie sind wahrscheinlich ähnlich in ihrer Zusammensetzung, wenn beide Häuser mit kongruenten Wahlsystemen gewählt werden.
Es gibt drei Hauptprinzipien für die Auswahl der Mitglieder des Oberhauses: direkte Wahl (2004 in siebenundzwanzig von sechsundsechzig Oberhäusern), indirekte Wahl (in einundzwanzig) und eine Form der Ernennung, normalerweise durch die Regierung (in sechzehn). Eine vierte Methode der Ernennung ist die Vererbung, die historisch gesehen üblich, heute aber selten ist. Das britische House of Lords ist das einzige Haus, in dem dieses Element noch vorhanden ist. Obwohl die meisten Mitglieder von der Regierung für eine lebenslange Amtszeit ernannt werden, gibt es noch einige erbliche Peers.
Die am häufigsten angewandte Methode zur Auswahl der Mitglieder des Oberhauses ist die direkte Wahl, ganz oder teilweise, durch die Bürger eines Landes. In parlamentarischen Zweikammerländern wird diese Methode beispielsweise in Australien, Irland, Italien und Japan angewandt. Indirekte Wahlen sind in Ländern wie Österreich, Belgien, Frankreich und den Niederlanden recht verbreitet. Eine Methode, die eine vollständige oder teilweise Ernennung beinhaltet, wird in Ländern wie Kanada und Deutschland angewandt.
In Zweikammersystemen sollten sich die beiden Kammern in Bezug auf Macht und Vertretung ergänzen. Wenn die zweite Kammer der ersten sehr ähnlich ist, kann sie sich als unwirksam erweisen, und wenn sie sehr unterschiedlich ist, wird die Möglichkeit eines Konflikts zwischen den Kammern die Zusammenarbeit erschweren. Daher ist es wichtig, dass das System Mechanismen zur Konfliktlösung vorsieht. Ein Mechanismus ist die „Navette“, ein Konsultationsverfahren, bei dem ein Gesetzentwurf so lange hin und her geschoben wird, bis eine Einigung erzielt wird. Andere Methoden sind die gemeinsame Sitzung und die Entscheidung durch eine Kammer.
In den meisten Zweikammerparlamenten überwiegt die untere Kammer. Es gibt keinen Fall, in dem das Oberhaus stärker ist als das Unterhaus. Besonders in
parlamentarischen Systemen, in denen das Kabinett für das Parlament verantwortlich ist, ist es entscheidend, dass das Kabinett nur einer Kammer gegenüber verantwortlich ist. Das Kabinett kann nicht für zwei Kammern zuständig sein. Normalerweise kann das Oberhaus die vom Unterhaus verabschiedeten Gesetze nur verzögern. Manchmal kann das Oberhaus gegen bestimmte Arten von Gesetzen ein Veto einlegen. In Deutschland hat der Bundesrat beispielsweise ein Vetorecht bei Gesetzen, die die Befugnisse der Bundesländer betreffen. In Großbritannien ist das House of Commons der dominierende Partner: Minister und Regierungen gehen aus dem Unterhaus hervor und sind ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Allerdings können die Lordships derzeit die Verabschiedung von Gesetzen, die nicht die Finanzen betreffen, ein Jahr lang aufschieben. Das irische Oberhaus kann Gesetzesentwürfe lediglich um neunzig Tage verschieben. Die Amtszeit des Oberhauses variiert zwischen sechs Jahren (z.B. Australien, Indien und Japan) und neun Jahren (Frankreich).
Empirische Erkenntnisse
Auf allen Kontinenten sind Einkammerversammlungen häufiger als Zweikammerversammlungen. Zweikammersysteme finden sich vor allem in Süd- und Nordamerika sowie in Europa. In Afrika und Asien hingegen sind Zweikammersysteme eher ungewöhnlich. Mehrere Studien zeigen, dass die meisten föderalen Systeme eine Zweikammerversammlung haben. Länder mit ausgeprägtem Zweikammersystem sind sehr oft Bundesstaaten. Außerdem sind Zweikammersysteme in großen Ländern viel häufiger anzutreffen als in kleinen Ländern. Dieser Zusammenhang ergibt sich vor allem aus der Tatsache, dass Bundesstaaten in der Regel groß sind. Schließlich zeigen Studien auch, dass ältere Länder häufiger Zweikammersysteme haben als Länder, die ihre Unabhängigkeit erst in den letzten Jahren erlangt haben.
Vorteile und Nachteile
Die wichtigsten Vor- und Nachteile des Zweikammersystems sind nach Ansicht des Wissenschaftlers Andrew Heywood die folgenden:
Die Vorteile:
- Die zweiten Kammern kontrollieren die Macht der ersten Kammern und verhindern den Missbrauch der Mehrheitsherrschaft.
- Zweikammerversammlungen kontrollieren die Macht der Exekutive wirksamer, weil es zwei Kammern gibt, die die Schwächen der Regierung aufdecken können.
- Zweikammerversammlungen verbreitern die Basis der Repräsentation, indem sie es jeder Kammer ermöglichen, ein unterschiedliches Spektrum von Interessen zu artikulieren und auf unterschiedliche Wählergruppen einzugehen.
- Zweite Kammern können als verfassungsrechtliche Absicherung dienen, indem sie die Verabschiedung umstrittener Gesetze verzögern und Zeit für Diskussionen und öffentliche Debatten lassen.
Die Nachteile:
- Unikammerversammlungen sind effizienter, weil das Vorhandensein einer zweiten Kammer den Gesetzgebungsprozess unnötig komplex und schwierig machen kann.
- Zweite Kammern wirken oft als Kontrolle demokratischer Herrschaft, insbesondere wenn ihre Mitglieder nicht oder indirekt gewählt werden.
- Zweikammerversammlungen können zu institutionellen Konflikten in der Legislative und zum Stillstand der Regierung führen.
- Zweite Kammern bringen eine konservative politische Ausrichtung mit sich, indem sie bestehende verfassungsrechtliche Regelungen und manchmal auch die Interessen gesellschaftlicher Eliten aufrechterhalten.
In Bezug auf Autorität und politische Macht weisen Zweikammerversammlungen große Unterschiede auf. Die schwächsten Oberkammern sind kaum mehr als Rückzugsorte für verdiente Politiker. Andererseits sind die stärksten Oberkammern hinsichtlich des politischen Einflusses mit der Unterkammer oder der Exekutive vergleichbar.
Siehe auch: Wahlen; Deutschland; Irland; Repräsentation; Vereinigtes Königreich.
Bibliographie
Gallagher, Michael, Michael Laver, and Peter Mair. Representative Government in Modern Europe. Institutions, Parties, and Governments. New York: McGraw-Hill, 2001.
Hague, Rod, und Martin Harrop. Comparative Government and Politics. An Introduction. Houndmills, UK: Palgrave, 2001.
Heywood, Andrew. Politics. Houndmills, UK: Macmillan Press Ltd., 1997.
Lane, Jan-Erik, und Svante Ersson. Politik und Gesellschaft in Westeuropa. London: SAGE Publications, 1999.
Sartori, Giovanni. Comparative Constitutional Engineering. An Inquiry into Structures, Incentives and Outcomes. Houndmills, UK: Macmillan Press Ltd. 1994.
Tsebelis, George, und Jeanette Money. Bicameralism. Cambridge, UK: Cambridge University Press, 1997.
Guy-Erik Isaksson
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