Zivilrechtliche Prozesse entstehen aus Streitigkeiten zwischen Personen, Unternehmen oder anderen Stellen, einschließlich staatlicher Stellen. Zivilprozesse durchlaufen in der Regel verschiedene Schritte: Schriftsätze, Beweisaufnahme, Gerichtsverfahren und möglicherweise ein Berufungsverfahren. Die Parteien können diesen Prozess jedoch jederzeit durch eine freiwillige Einigung unterbrechen. Die meisten Fälle werden beigelegt, bevor es zu einem Prozess kommt. Ein Schiedsverfahren ist manchmal eine weitere Alternative zu einem Prozess.
Schriftsätze
Jede Partei in einem Rechtsstreit reicht erste Unterlagen ein, die so genannten „Schriftsätze“. In den Schriftsätzen wird der Standpunkt jeder Partei zum Streitfall dargelegt.
Die Klageschrift: Ein Rechtsstreit beginnt, wenn der Kläger eine Klage bei Gericht einreicht und dem Beklagten eine Kopie zustellt. In der Klage wird beschrieben, was der Beklagte getan (oder unterlassen) hat, das dem Kläger Schaden zugefügt hat, und auf welcher Rechtsgrundlage der Beklagte für diesen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.
Die Antwort: Dem Beklagten wird eine bestimmte Frist eingeräumt, um eine Antwort auf die Klage einzureichen (30 Tage ab Eingang der Klage). In der Antwort legt der Beklagte seine Sicht der Dinge dar. Der Beklagte kann auch eine Gegenklage gegen den Kläger einreichen, in der er behauptet, dass der Kläger den Beklagten geschädigt hat und für diesen Schaden haftbar gemacht werden sollte. Manchmal antwortet der Kläger auf die Antwort oder die Widerklage des Beklagten mit einer Erwiderung. In einigen Fällen kann eine Partei anstelle einer Antwort oder Erwiderung beantragen, dass die andere Partei Mängel in ihren Tatsachenbehauptungen oder Rechtstheorien klarstellt oder korrigiert, oder sie kann das Gericht bitten, die Klage ganz oder teilweise abzuweisen. Dies kann zu geänderten Klagen oder geänderten Antworten führen. Sobald die Parteien die Klage, die Antwort und eine etwaige Erwiderung vervollständigt haben, sind die vom Gericht zu klärenden Fragen festgelegt.
Discovery
Gründliche Fallvorbereitung ist für jeden erfolgreichen Rechtsstreit entscheidend. Bei der Discovery handelt es sich um die Methode, mit der die Parteien relevante Informationen voneinander oder von Dritten einholen. Rechtsrecherchen, die Durchsicht und Ordnung von Dokumenten und die Befragung von Zeugen helfen Mandanten und ihren Anwälten, die Begründetheit von Ansprüchen und Verteidigungen zu beurteilen. Das Ausmaß, in dem diese und andere Schritte erforderlich sind, wird durch die Fragestellung des Falles bestimmt.
Discovery: Die Beweisaufnahme ist in der Regel der längste Teil des Verfahrens. Sie beginnt bald nach Einreichung der Klage und endet oft erst kurz vor dem Prozess. Während der Discovery befragen die Parteien einander und Dritte nach Informationen über den Sachverhalt und die Probleme des Falles. Die Informationen werden formell durch schriftliche Fragen (so genannte „interrogatories“), Anträge auf Kopien von Dokumenten und Anträge auf Zulassung (die eine Partei auffordern, Tatsachenbehauptungen zuzugeben oder zu leugnen) gesammelt. Eine weitere wichtige Methode zur Beschaffung von Informationen ist die Durchführung von Zeugenvernehmungen, bei denen Zeugen von den Anwälten der Parteien unter Eid befragt werden und die Antworten der Zeugen von einem Gerichtsschreiber aufgezeichnet werden. Anhörungen dienen dazu, mehr über den Sachverhalt eines Falles und die Aussagen der verschiedenen Zeugen zu erfahren. Die Aussagen können auch vor Gericht verwendet werden, um Ungereimtheiten in der Aussage eines Zeugen aufzuzeigen oder seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Die aufgezeichnete Aussage aus einer eidesstattlichen Erklärung kann manchmal auch im Prozess anstelle eines Zeugen verwendet werden, der nicht in der Lage ist, persönlich am Prozess teilzunehmen.
Sachverständige Zeugen: Oft wird für eine Klage oder eine Verteidigung die Unterstützung von Sachverständigen benötigt, um technische Informationen zu erklären oder ein Argument zu bestätigen. Ein oder mehrere Sachverständige können erforderlich sein, um über den Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Beklagten und dem vom Kläger erlittenen Schaden oder über das Vorhandensein und die Höhe des Schadens des Klägers auszusagen. Sachverständige arbeiten eng mit den Vertretern und Anwälten einer Partei zusammen, um den Fall der Partei vorzubereiten.
Anträge: Vor der Verhandlung können die Parteien das Gericht mit Hilfe von Anträgen auffordern, zu entscheiden oder zu handeln. Die Anträge beziehen sich in der Regel auf die Rechtslage oder den Sachverhalt, manchmal aber auch auf die Klärung oder Beilegung verfahrensrechtlicher Streitigkeiten zwischen den Parteien. Einige Anträge, wie z. B. der Antrag auf ein summarisches Urteil, mit dem das Gericht ersucht wird, die Klage des Klägers oder die Verteidigung des Beklagten ganz oder teilweise abzuweisen, dienen der Klärung von Fragen ohne Verhandlung. In anderen Anträgen kann das Gericht eine Partei auffordern, Dokumente vorzulegen oder Beweise von der Verhandlung auszuschließen.
Timing: Die Dauer eines Rechtsstreits hängt von den Fragen des Falles, dem Umfang der durchzuführenden Beweisaufnahme und der Terminplanung und Verfügbarkeit des Gerichts ab. Die Parteien entscheiden in der Regel nach den Regeln des Gerichts über die Dauer der Beweisaufnahme. Die Verhandlungstermine werden vom Gericht festgelegt. Der Zeitplan und die Termine unterscheiden sich zwischen einzelstaatlichen und bundesstaatlichen Gerichten.
Verhandlung
Bei der Verhandlung legen die Parteien den Geschworenen und/oder dem Richter Beweise zur Stützung ihrer Ansprüche oder Verteidigungen vor.
Verhandlung: Unmittelbar vor der Verhandlung legt jede Partei dem Richter ein Dokument vor, das als „Schriftsatz“ bezeichnet wird und in dem die Argumente und Beweise dargelegt werden, die bei der Verhandlung verwendet werden sollen. Einige Prozesse, so genannte „Bench Trials“, finden ohne Geschworene statt und werden vom Richter allein entschieden. Andere Verfahren sind Schwurgerichtsverfahren. In einem Geschworenenprozess befragen beide Parteien potenzielle Geschworene im Rahmen eines Auswahlverfahrens, das als „Voir dire“ bezeichnet wird. Sobald die Verhandlung beginnt, legt jede Partei in einem Eröffnungsplädoyer ihre Argumente dar. Anschließend legen die Parteien Beweise vor. Jede Partei kann Zeugen benennen oder Dokumente und Beweisstücke zur Untermauerung ihrer Argumente vorlegen. Nachdem jeder Zeuge aufgerufen und befragt wurde, hat die gegnerische Partei die Möglichkeit, den Zeugen ins Kreuzverhör zu nehmen. Der Kläger legt zuerst Beweise vor, dann der Beklagte. Manchmal darf der Kläger zusätzliche Beweise, so genannte Gegenbeweise, vorlegen, nachdem der Beklagte seine Argumente dargelegt hat. Wenn alle Beweise vorgelegt wurden, halten die Parteien ihre Schlussplädoyers. Nach den Schlussplädoyers unterrichtet das Gericht die Geschworenen über das auf die Beweise anzuwendende Recht. Die Geschworenen beraten sich dann und fällen eine Entscheidung oder ein Urteil.
Nach dem Urteilsspruch: Eine Partei kann das Urteil der Geschworenen anfechten. Rechtsfehler des Gerichts oder die Missachtung von Recht oder Beweisen durch die Geschworenen sind häufige Gründe für die Anfechtung eines Geschworenenurteils. Mit einem Antrag auf ein Urteil ungeachtet des Urteils wird das Gericht aufgefordert, das Urteil der Geschworenen zu ignorieren und eine andere Entscheidung zu treffen. Mit einem Antrag auf ein neues Verfahren wird das Gericht aufgefordert, das Urteil der Geschworenen aufzuheben und ein neues Verfahren anzuordnen.
Kosten und Gebühren: Die Partei, die vor Gericht obsiegt, wird in der Regel einen Antrag stellen, in dem sie das Gericht auffordert, der unterlegenen Partei die Kosten der obsiegenden Partei für die Rechtsverfolgung oder Verteidigung aufzuerlegen. Die erstattungsfähigen Kosten werden durch Vorschriften, Gesetze oder private Vereinbarungen festgelegt und umfassen im Allgemeinen keine Anwaltsgebühren.
Die erstattungsfähigen Kosten decken selten alle Kosten ab, die einer Partei im Laufe eines Rechtsstreits entstehen. Einige Gesetze und Verträge erlauben es der obsiegenden Partei, von der unterlegenen Partei die Erstattung ihrer Anwaltskosten zu verlangen.
Berufung
Nach dem Prozess kann eine Partei, die mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, Berufung einlegen. In der Berufung bittet eine Partei ein höheres Gericht um eine Überprüfung des Gerichtsverfahrens. Die Parteien tragen ihre Argumente in Schriftsätzen vor, die dem Berufungsgericht zusammen mit den Beweisunterlagen des Erstgerichts vorgelegt werden. Das Berufungsgericht prüft einen Fall in der Regel nur auf Rechtsfehler. Außer unter ungewöhnlichen Umständen prüft das Berufungsgericht keine Tatsachenbeweise und setzt sich nicht über die Tatsachenfeststellungen der Geschworenen hinweg. Das Berufungsgericht verkündet seine Entscheidung in einem Dokument, das als Stellungnahme bezeichnet wird. Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil, wenn es feststellt, dass das Verfahren vor dem Gericht fehlerfrei verlaufen ist. Liegt jedoch ein Fehler vor, kann das Berufungsgericht das Urteil aufheben oder das Gericht anweisen, ein neues Verfahren durchzuführen. Eine Berufung kann den Prozess um ein Jahr oder mehr verlängern.
Alternativen zum Rechtsstreit
Alternativen zum Rechtsstreit sparen in der Regel Zeit und Kosten, führen aber möglicherweise nicht zu einer endgültigen Lösung des Streitfalls. Die Zweckmäßigkeit dieser Alternativen sollte frühzeitig geprüft werden, um ihre rechtzeitige Umsetzung zu ermöglichen.
Vergleich: Im Allgemeinen ist es ratsam, zu Beginn eines jeden Rechtsstreits zu prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. In der Tat werden die meisten Rechtsstreitigkeiten beigelegt, bevor es zum Prozess kommt. Ein Vergleich kann von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits erörtert werden und ist oft eine kostengünstige Alternative zum Prozess. In der Regel verlangt das Gericht nicht, dass die Parteien einen Vergleich erörtern oder anstreben, aber die meisten Gerichte verfügen über Verfahren, mit denen eine Partei die Unterstützung des Gerichts bei einem Vergleich beantragen kann.
Mediation: Die Parteien können möglicherweise ohne Hilfe von außen einen Vergleich aushandeln, aber es ist üblich, einen neutralen Dritten, einen so genannten „Mediator“, einzuschalten. Die Aufgabe des Mediators besteht darin, die Parteien bei ihren Bemühungen um eine Einigung zu unterstützen. Die Parteien wählen den Mediator aus, der sich mit jeder Partei unter vier Augen trifft, um die Stärken und Schwächen des Falles beider Seiten zu erörtern. Der Mediator hilft den Parteien, die Risiken des Falles zu erkennen, und ermutigt sie, darüber nachzudenken, wie diese Risiken ihre Ziele beeinflussen können. Der Mediator hat nicht die Macht, die Parteien zu einer Einigung zu zwingen.
Schiedsverfahren: Ein Schiedsverfahren ist ein kontradiktorisches Verfahren, bei dem die Parteien einen neutralen Dritten, einen so genannten „Schiedsrichter“, auswählen, um ihren Streit zu schlichten. Bei einem Schiedsverfahren legen die Parteien Beweise vor und argumentieren vor dem Schiedsrichter, der dann entscheidet, welche Partei den Fall gewinnt. Das Verfahren ist kürzer und weniger formell als ein Gerichtsverfahren. Schiedsverfahren entstehen oft aufgrund privater Vereinbarungen, aber viele Gerichte verlangen von den Parteien kleinerer Streitigkeiten auch, dass sie ein Schiedsverfahren als Alternative zu einem Gerichtsverfahren in Betracht ziehen. Parteien, die sich auf ein verbindliches Schiedsverfahren einigen, können die Entscheidung des Schiedsrichters in der Regel nicht vor Gericht anfechten
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