Gepostet von Frank Gogol

Wenn Ihr Ehepartner oder Elternteil sich im Rahmen eines Austauschprogramms in den USA aufhält, haben Sie die Möglichkeit, ein J2-Visum zu beantragen und ihnen in die USA zu folgen. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie ein J2-Visum für sich selbst erhalten und mit Ihrem Ehepartner oder Elternteil in die USA kommen können.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das J2-Visum?

Das J2-Visum ist ein abhängiges Visum, das vom United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) ausgestellt wird. Es handelt sich um ein spezielles Visum, das für Ehepartner und Angehörige von J1-Austauschbesuchern ausgestellt wird. Diese Personen können den Inhaber des J1-Visums in die Vereinigten Staaten begleiten oder zu ihm nachziehen.

Die Dauer dieses Visums ist unterschiedlich, da Inhabern von J2-Visa die gleiche Aufenthaltsdauer wie Inhabern von J1-Austauschvisa gestattet ist. Wenn das Programm also zwei Jahre dauert, kann der J2-Visumsinhaber die volle Dauer von zwei Jahren beantragen, wenn nicht sogar weniger.

Wer kommt für das J2-Visum in Frage

Die Berechtigung für J2-Visumsinhaber hängt in erster Linie von dem Austauschprogramm ab, an dem der J1-Visumsinhaber beteiligt ist. Daher ist es immer am besten, den Abschnitt „Beschreibung“ oder „Bedingungen“ der Vereinbarung über das Austauschprogramm zu überprüfen.

Im Allgemeinen sind Austauschkategorien wie Schüler der Sekundarstufe oder Sommerarbeitsprogramme für J2-Visa nicht geeignet. Wenn die Programme förderfähig sind, hängt der nächste Schritt von den Antragstellern ab. Hier sind die Zulassungskriterien für Antragsteller:

  • Ehepartner werden für dieses Visum bevorzugt und sind sofort zugelassen.
  • Angehörige müssen minderjährig und unverheiratet sein, sonst kommen sie für dieses Visum nicht in Frage.
  • Erweiterte Familienmitglieder wie Eltern, Großeltern und Cousins werden für dieses Visum nicht berücksichtigt, da das J2-Visum ausschließlich für Ehepartner und Kinder gilt.

Eine weitere Bedingung, die erfüllt werden muss, ist, dass der Inhaber des J1-Visums physisch in den USA anwesend sein muss, bevor der Inhaber des J2-Visums in die USA einreisen kann. Wenn Sie also getrennt einreisen, muss der Inhaber des J1-Visums vor Ihnen eintreffen.

Alternatives Visum für Ehegatten

In bestimmten Fällen können Ehegatten ein B2-Visum erhalten, solange der Hauptzweck ihres Besuchs die Begleitung ihres Partners ist. Sie sollten nicht die Absicht haben, in irgendeiner Form einer Beschäftigung nachzugehen. Auch wenn das B2-Visum nur für einen kurzen Zeitraum erteilt wird, können sie sich dafür entscheiden, für die gesamte Dauer des Austauschprogramms zu bleiben.

J2-Visum Erforderliche Dokumente

Um als Inhaber eines J2-Visums für abhängige Personen in die USA zu kommen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

DS-2019

Dies ist das Formular, mit dem Sie das J2-Visum für abhängige Personen beantragen können. Es wird von der US-Botschaft in Ihrem Heimatland ausgestellt. Streng genommen ist das DS-2019 kein Formular, sondern eine Bescheinigung, mit der Sie nachweisen, dass Sie den Inhaber des J1-Visums bei seinem Austauschprogramm begleiten dürfen. Sie werden dieses Dokument also nicht einreichen, sondern es während Ihres gesamten Aufenthalts in den USA mit sich führen.

I-94

Dieses Dokument fasst Ihre Ankunft und Abreise in den USA zusammen. Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie dieses Dokument vorlegen. Wenn Sie zum ersten Mal in die USA einreisen, wird Ihnen eine Kopie des I-94 ausgehändigt.

J2-Visumaufkleber

Schließlich müssen Sie den J2-Visumaufkleber in Ihren Pass kleben. Dies zeigt, dass Ihnen der J2-Visastatus zuerkannt wurde und dass Sie den Inhaber des J1-Visums begleiten.

Beantragung eines J2-Visums

Das Antragsverfahren für das J2-Visum ist dasselbe wie bei jedem anderen Einwanderungsverfahren, nur dass das einzureichende Formular in jedem Fall anders ist. Für das J2-Visum müssen Sie das Formular DS-2019 einreichen. Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, müssen Sie jedoch vom Inhaber des J1-Visums gesponsert werden.

Hier sind die Schritte zur Beantragung eines J2-Visums:

Schritt 1: Vereinbaren Sie einen Termin mit der US-Botschaft

Zuerst müssen Sie einen Termin mit der US-Botschaft in Ihrem Land vereinbaren. Dies ist obligatorisch, außer für kanadische Staatsbürger. Sie können einen Termin vereinbaren, indem Sie die Botschaft anrufen oder deren Website besuchen. Beachten Sie, dass die Wartezeiten zu bestimmten Zeiten des Jahres länger sind, daher sollten Sie dies rechtzeitig tun.

Schritt 2: Formular DS-2019 ausfüllen und unterschreiben

Auf der Website der Botschaft können Sie das Formular DS-2019 herunterladen. Lesen Sie beide Seiten, füllen Sie die erforderlichen Angaben aus und leisten Sie Ihre Unterschrift.

Schritt 3: Füllen Sie den J2-Visumantrag aus und legen Sie die entsprechenden Dokumente vor

Im Portal selbst müssen Sie den Visumantrag ausfüllen. Folgen Sie einfach den Anweisungen auf dem Bildschirm und achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Informationen auswählen bzw. eingeben. Möglicherweise werden Sie auch aufgefordert, zusätzliche Dokumente hochzuladen, z. B. einen Nachweis über die Verbindung zu Ihrem Heimatland, eine Heiratsurkunde, aktuelle Fotos usw. Halten Sie also alles in einem digitalen Format bereit. Zum Schluss werden Sie aufgefordert, eine Online-Zahlung vorzunehmen. In diesem Schritt erhalten Sie auch Ihre SEVIS-Nummer.

Schritt 4: Vorstellungsgespräch

Nach Abschluss des Antragsverfahrens wird die Botschaft Sie anrufen, um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Sie müssen Ihre Dokumente, Ihren Reisepass, Quittungen und andere Unterlagen mitbringen.

Schritt 5: Abholung des J2-Visums

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie Ihr J2-Visum, und das Konsulat klebt die Visummarke in Ihren Reisepass. Dies zeigt an, dass Ihnen der Visastatus gewährt wurde.

J2-Visum EAD

Viele Ehepartner, die als Inhaber eines J2-Visums in die USA kommen, möchten arbeiten, entweder für ihren Lebensunterhalt oder aus Leidenschaft. Glücklicherweise erlaubt das J2-Visum diesen Personen, einen Beitrag zu leisten und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Dies steht im Gegensatz zum B2-Visum, das ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung untersagt.

Als Inhaber eines J2-Visums können Sie sich in den meisten Fällen um Arbeit bewerben. Sie müssen jedoch das Formular I-765, Application for Employment Authorization, einreichen. Sobald diese genehmigt ist, können Sie bis zu einem Jahr arbeiten, danach können Sie sie verlängern. Das Genehmigungsverfahren für ein Employment Authorization Document (EAD) kann bis zu fünf Monate dauern.

Kann ein J2-Visuminhaber in den USA studieren?

Inhaber eines abhängigen J2-Visums können auch in den USA studieren, wenn sie dies möchten. Sie benötigen dafür kein separates F1-Visum, das für ausländische Studenten ausgestellt wird. Erlaubt sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkurse, und Sie können sich unabhängig davon einschreiben, ob es sich um einen Freizeitkurs oder einen Studiengang mit Abschluss handelt.

Sie müssen jedoch in den F1-Visumstatus wechseln, wenn Ihr J2-Visumstatus ausläuft, bevor Sie den Kurs abschließen können. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Studium auf halbem Wege abzubrechen und in Ihr Land zurückzukehren.

J2-Visum Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit einem J2-Visum arbeiten?

Ja. Dafür benötigen Sie jedoch ein Employment Authorization Document (EAD).

Welche Privilegien genieße ich mit einem J2-Visum?

Sie können für die Dauer des Austauschprogramms in den USA bleiben. Sie können während dieses Zeitraums arbeiten und studieren.

Welche Einschränkungen hat das J2-Visum?

Sie sind abhängig vom Status des J1-Visums. Wenn dieser abläuft oder entzogen wird, wirkt sich das direkt auf Ihren Status aus.

Wie lange kann ich mit einem J2-Visum in den Vereinigten Staaten bleiben?

Für die gesamte Dauer des Austauschprogramms des J1-Visuminhabers.

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Fazit

Wenn Sie einwanderungsbezogene Anträge wie das Formular DS-2019 ausfüllen, sollten Sie sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wo immer dies nötig ist. Ein kleiner Fehler kann zur Ablehnung Ihres Antrags führen.