1. Was ist ein Anlagekonto im Sinne des Einkommensteuergesetzes?
  2. Warum ist es sinnvoll, ein separates Konto für Anlagen zu eröffnen?
  3. Was soll ich mit meinem bestehenden Girokonto machen, das ich bisher für Anlagen genutzt habe?
  4. Was passiert mit den Investmentdepots, die ich vor dem 1. Januar 2011 eröffnet habe?
  5. Was passiert mit meinem Growth Portfolio Vertrag, den ich vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen habe?
  6. Was passiert mit meinen Investments, die ich zum 1. Januar 2011 besitze?
  7. Warum sollte ich ein Investmentdepot aus dem Anlagekonto eröffnen?
  8. Was muss ich tun, wenn ich nach dem 1. Januar 2011 mit dem Geld auf meinem Konto Finanzanlagen für die täglichen Abrechnungen kaufe, die Einkommensteuerpflicht aber noch aufschieben möchte?
  9. Was muss ich tun, wenn ich nach dem 1. Januar 2011 die Gewinne aus der Übertragung von Finanzanlagen auf das Konto für tägliche Abrechnungen übertrage, die Einkommensteuerpflicht aber noch aufschieben möchte?
  10. Wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?
  11. Was sind die Voraussetzungen für den Aufschub der Steuerpflicht?
  12. Wann entsteht die Steuerpflicht?
  13. Was muss ich als Einlage eines Investmentkontos in der Einkommensteuererklärung angeben?
  14. Was muss ich als Einzahlung (Auszahlung) eines Investmentkontos in der Einkommensteuererklärung angeben?
  15. Was bedeutet es, dass die Erträge so schnell wie möglich auf das Anlagekonto überwiesen werden müssen?
  16. Wie wird die Einkommensteuer auf Zinsen ab dem 1. Januar 2018 erhoben?
  17. Wie wird die Einkommensteuer auf Zinsen einbehalten? Kann ich die Steuerpflicht von Zinserträgen auch aufschieben?
  18. Wie fülle ich den Teil der Einkommensteuererklärung aus, der das Anlagekonto betrifft?
  19. Welche Pflichten hat der Nutzer des Anlagekontosystems gegenüber dem Finanzamt?
  20. Was ist beim Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit dem Anlagekonto zu beachten?
  21. Wer sind die EWR-Mitgliedsstaaten?
  22. Wer sind die OECD-Mitgliedsstaaten?
  23. Wo finde ich zusätzliche Informationen?

1. Was ist ein Anlagekonto im Sinne des Einkommensteuergesetzes?
Man muss klar unterscheiden zwischen der Definition des Anlagekontos im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der Lösung, die dem Kunden von der Bank angeboten wird.

Im Sinne des Einkommensteuergesetzes kann ein Anlagekonto jedes Geldkonto sein, und eine Person kann mehrere solcher Konten bei Banken in Estland und im Ausland (EWR und OECD-Mitgliedstaaten) haben.

In der Einkommensteuererklärung müssen alle Konten, die als Anlagekonto genutzt werden, angegeben werden, und die Einzahlungen auf und die Auszahlungen von den Konten müssen in einem aggregierten Pauschalbetrag angegeben werden.

Alle Konten können als Anlagekonto definiert werden, aber aus praktischen Gründen ist es ratsam, ein separates Konto für Investitionen zu eröffnen. Ein Girokonto mit täglichen Abrechnungen auch für Anlagezwecke zu verwenden, bedeutet für den Anleger eine große Belastung bei der Buchführung in der Einkommensteuererklärung (alle Transaktionen, die nicht mit Finanzanlagen getätigt werden, müssen in der Steuererklärung angegeben werden).

2. Warum ist es sinnvoll, ein separates Konto für Anlagen zu eröffnen?
Wenn Sie zwei Konten besitzen, können Sie das eine für die Erledigung Ihrer täglichen Geschäfte (Gehaltseingang, Kartenzahlungen, Darlehensverpflichtungen, Rechnungen, Kreditkarte usw.) und das andere für die Durchführung von Geschäften mit Finanzvermögen verwenden (bei Bedarf können Sie zu diesem Zweck Geld von dem für tägliche Geschäfte verwendeten Konto überweisen).

Dank eines separaten Kontos

  • Sie geben weniger aus, da Sie Ihre täglichen Abrechnungen und Investitionen getrennt halten
  • Sie haben einen besseren Überblick über Ihr Vermögen
  • Sie sparen Zeit beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung

Durch ein Anlagekonto können Sie auch die Besteuerung von Einkünften aus Finanzvermögen (Zinsen, Veräußerungsgewinne, Versicherungsleistungen und andere Einkünfte) aufschieben.

3. Was soll ich mit meinem bestehenden Girokonto machen, das ich bisher für Investitionen genutzt habe?
Sie können ein bestehendes Girokonto in einer Bankfiliale in ein Anlagekonto umwandeln. Wenn Sie ein Girokonto für alltägliche Transaktionen nutzen (z. B. Kartenzahlungen, Versorgungsleistungen und Telefonrechnungen), ist es nicht sinnvoll, es in ein Anlagekonto umzuwandeln. In diesem Fall lohnt es sich, ein neues Anlagekonto zu eröffnen.

4. Mis saab neist investeerimishoiustest, mille olen avanud enne 1. jaanuarit 2011?
Wenn Ihr Investmentdepot vor dem 1. Januar 2011 eröffnet wurde, ändert sich die Besteuerung des Depots bis zum 1. Januar 2014 nicht. Die bis dahin ausgezahlten Zinsen sind weiterhin einkommensteuerfrei. Diese Investmentdepots gelten nicht als Finanzvermögen eines Investmentkontos. Wenn der Einlagebetrag oder die Zinsen eines solchen Investmentdepots auf Ihrem Investmentkonto eingehen, müssen Sie es in der Einkommensteuererklärung als Einlage auf dem Investmentkonto angeben.

5. Was passiert mit den Investmentdepots, die ich vor dem 1. Januar 2011 eröffnet habe?
Wenn Sie im Rahmen des Vertrages „Wachstumsportfolio für die Rente“ Vermögen ansparen, bleiben die Besteuerungsgrundsätze für Sie gleich.
Wenn Sie den Vertrag „Wachstumsportfolio“ oder „Wachstumsportfolio Junior“ vor dem 1. August 2010 abgeschlossen haben, ändert sich die Besteuerung für Sie bis zum 1. Januar 2024 nicht. Bis dahin bleiben die bisherigen steuerlichen Anreize für fondsgebundene Lebensversicherungsverträge bestehen. Diese Verträge gelten nicht als Finanzvermögen eines Investmentkontos.

Wenn Sie den Growth Portfolio- oder Growth Portfolio Junior-Vertrag nach dem 1. August 2010 abgeschlossen haben, gelten die steuerlichen Anreize nicht für Ihren Vertrag. Die Erträge aus diesen Verträgen unterliegen der Einkommensteuer. Gleichzeitig kann dieser Vertrag an das Anlagekonto gebunden werden, wodurch die Steuerpflicht aufgeschoben werden kann. Um den Vertrag an das Anlagekonto zu binden, müssen Sie ab dem 1. Januar 2011 Geld vom Anlagekonto auf den Vertrag überweisen.

Wir raten davon ab, den Growth Portfolio Junior Vertrag mit dem Anlagekonto zu binden, denn wenn die Erträge aus einem solchen Vertrag nicht auf Ihr Anlagekonto, sondern zum Beispiel auf das Konto eines Kindes fließen, kommt es zu einer Doppelbesteuerung.

6. Was passiert mit meinen Kapitalanlagen, die ich am 1. Januar 2011 besitze?
Für Kapitalanlagen, die Sie am 1. Januar 2011 besitzen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die alte Besteuerung oder die Anlagekonto-Besteuerung anwenden möchten. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie das Anlagekontensystem nur dann anwenden können, wenn die Anlage als Finanzanlage im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingestuft ist.

Sie müssen die Entscheidung auf der Grundlage der folgenden Punkte treffen.

  • Wenn Sie im Jahr 2011 die vorhandenen Finanzanlagen verkaufen und die Steuerschuld aufschieben möchten, übertragen Sie den Verkaufsgewinn auf das Anlagekonto. Wenn Sie das alte Besteuerungssystem bevorzugen, übertragen Sie die Veräußerungsgewinne auf Ihr Konto für tägliche Abrechnungen.
  • Für die Finanzanlagen, die Sie 2011 nicht verkaufen, treffen Sie eine Entscheidung beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung 2011 (Anfang 2012). Um diese Finanzanlagen in das Besteuerungssystem des Anlagekontos zu übertragen, müssen Sie die Anschaffungskosten der jeweiligen Finanzanlagen als Einlage in das Anlagekonto angeben. Andernfalls unterliegt das Finanzvermögen weiterhin der Einkommensteuer nach dem alten Besteuerungssystem.

7. Warum sollte ich ein Investmentdepot vom Investmentkonto eröffnen?
Die Zinsen von Investmentdepots, die nach dem 1. Januar 2011 eröffnet wurden, unterliegen der Einkommensteuer. Die Besteuerung eines Investmentdepots auf dem Investmentkonto ist für Sie aus folgenden Gründen günstiger:

  • Die Einkommensteuer wird nicht sofort von den Zinsen abgezogen
  • Sie können die Einkommensteuerschuld aufschieben
  • Sie können den Gewinn/Verlust des Investmentdepots verrechnen
  • Sie können die Risikogebühr und die Ausstiegsgebühr als Aufwand berechnen und die Steuerschuld davon abziehen.

8. Was soll ich tun, wenn ich nach dem 1. Januar 2011 mit dem Geld auf meinem Konto Finanzanlagen für die täglichen Abrechnungen kaufe, die Einkommensteuerpflicht aber noch aufschieben möchte?
Wenn Sie versehentlich über Ihr Konto für den täglichen Zahlungsverkehr Finanzanlagen bei unserer Bank erworben haben, sollten Sie Folgendes tun:

  • Wenn Sie neben Ihrem Girokonto noch kein Anlagekonto eröffnet haben, sollten Sie dies so schnell wie möglich nachholen.
  • In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie Ihr Konto für den täglichen Zahlungsverkehr mindestens ab dem Tag des Kaufs der Finanzanlage bis zum Tag der Eröffnung des Anlagekontos als Anlagekonto ausweisen.

9. Was muss ich tun, wenn ich nach dem 1. Januar 2011 die Gewinne aus der Übertragung von Finanzanlagen auf das Konto für tägliche Abrechnungen übertrage, die Einkommensteuerschuld aber trotzdem aufschieben möchte?
Wenn Sie versehentlich Finanzanlagen auf das Konto für tägliche Abrechnungen übertragen haben, sollten Sie den Verkaufsbetrag so schnell wie möglich auf das Anlagekonto überweisen.

10. Wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. März des Jahres, das auf den Besteuerungszeitraum folgt, abgegeben werden.

11. Was sind die Voraussetzungen für einen Aufschub der Steuerpflicht?
Um die Steuerpflicht aufzuschieben, müssen Sie Finanzanlagen nur für die auf dem Anlagekonto verfügbaren Mittel erwerben und die mit der Finanzanlage erzielten Erträge sofort (so bald wie möglich) auf das Anlagekonto überweisen. Die Erträge müssen nicht direkt auf dem Anlagekonto eingehen. Sie können die Erträge auch von einem anderen Konto überweisen. Wenn möglich, überweisen Sie die Erträge jedoch direkt auf das Anlagekonto.

12. Wann entsteht die Steuerpflicht?
Übersteigen die zusammengefassten Zahlungen von Anlagekonten die zusammengefassten Beiträge auf dem Konto, so ist der die Beiträge übersteigende Betrag einkommensteuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht auf der Grundlage der Einkommensteuererklärung. Auch wenn die Konten bei verschiedenen Banken liegen, müssen die Bewegungen auf diesen Konten zusammen betrachtet werden.

13. Was muss ich in der Einkommensteuererklärung als Einlage auf einem Anlagekonto angeben?
Ein Beitrag ist jedes Geld, das auf ein Anlagekonto eingezahlt oder überwiesen wird. Als Einlage gelten auch Einkünfte aus solchen Finanzanlagen, auf die Einkommenssteuer einbehalten wurde (z. B. Dividenden, auf die im Ausland Einkommenssteuer einbehalten wurde oder deren Einkommenssteuer von einem estnischen Unternehmen abgeführt wird).

Eine Einlage sind weder Einkünfte (Veräußerungsgewinne, Zinsen) aus Finanzanlagen, auf die keine Einkommenssteuer einbehalten wurde, noch ein Betrag, den Sie von Ihrem anderen Anlagekonto erhalten haben.

14. Was muss ich in der Einkommensteuererklärung als Zahlung (Auszahlung) aus einem Anlagekonto angeben?
Auszahlungen sind nicht Buchungen, die für den Erwerb von Finanzanlagen oder für Überweisungen auf Ihr sonstiges Anlagekonto vorgenommen werden, sondern alle sonstigen Überweisungen vom Anlagekonto.

15. Was bedeutet es, dass die Einkünfte so schnell wie möglich auf das Anlagekonto überwiesen werden müssen?
Nach dem Einkommensteuergesetz müssen die Einkünfte aus dem Finanzvermögen sofort auf das Anlagekonto überwiesen werden. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige dieses Geld zum frühestmöglichen Zeitpunkt überweisen muss, was von ihm abhängig ist. Wir empfehlen, die Erträge direkt auf das Anlagekonto zu überweisen. Ist dies nicht möglich, dann überweisen Sie das Geld so schnell wie möglich auf das Anlagekonto und bedenken Sie, dass Sie den Grund für die Verzögerung nachweisen müssen.

16. Wie werden die Zinsen ab dem 1. Januar 2018 besteuert?
Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich die Besteuerung von Zinsen. Die Einkommensteuer wird auf alle an eine gebietsansässige Privatperson zu zahlenden Zinsen erhoben, und der Zahler der Zinsen muss bei der Zahlung eine Einkommensteuer von 20 % einbehalten.

17. Wie wird die Einkommensteuer auf Zinsen einbehalten? Kann ich die Steuerpflicht auch für Zinserträge aufschieben?
Ist die Einlage einer steuerlich ansässigen Privatperson an ein Girokonto gebunden, so hat die Bank bei der Auszahlung der Zinserträge aus der Anlageeinlage Einkommensteuer einzubehalten. Dies gilt auch dann, wenn die Einlage von einem Anlagekonto aus eröffnet wurde, zum Zeitpunkt der Zinszahlung jedoch an ein Girokonto gebunden ist.
Um die Steuerpflicht aufzuschieben, müssen Sie die Einlage von einem Anlagekonto aus eröffnen. Außerdem müssen Sie bei Beendigung der Einlage den eingezahlten Betrag und die Zinsen auf das Anlagekonto überweisen.
Nach dem Einkommensteuergesetz muss der Kunde, um die Steuerpflicht aufzuschieben, der Bank mitteilen, dass die entsprechenden Zinsen für die für die Mittel auf dem Anlagekonto erworbenen Finanzanlagen erhalten wurden. Sie können diese Mitteilung bei unserer Bank bei der Eröffnung eines Anlagekontos für all jene Finanzanlagen machen, deren Erträge Sie in Zukunft auf das Anlagekonto überweisen werden.

18. Wie fülle ich den Teil der Einkommensteuererklärung aus, der das Anlagekonto betrifft?
Alle Einzahlungen und Auszahlungen des Anlagekontos sind in der Einkommensteuererklärung getrennt nach ihrem Entstehungszeitpunkt anzugeben. Eine Steuerpflicht entsteht, wenn die Zahlungen die Beiträge übersteigen, die in der für das Jahr abgegebenen Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden müssen. Entsteht die Steuerpflicht aufgrund des Kapitalkontensystems, muss die Einkommensteuer nach allgemeinen Grundsätzen gezahlt werden, d.h. bis zum 1. Juli des Jahres, das auf den Besteuerungszeitraum folgt.

19. Welche Pflichten sieht das Gesetz für den Nutzer des Anlagekontosystems gegenüber dem Finanzamt vor?
Der Nutzer des Anlagekontosystems ist nach dem Gesetz verpflichtet, über seine Anlagekonten Buch zu führen und die Daten und Bewegungen dieser Konten in die Einkommensteuererklärung zu übertragen. Außerdem muss die Bank informiert werden, wenn Sie für die Mittel des Anlagekontos Finanzanlagen erworben haben und möchten, dass die Bank auf die erworbenen Zinsen keine Einkommensteuer einbehält.

Die Bank ist verpflichtet, dem Finanzamt Informationen über diese einkommensteuerpflichtigen Zinsen vorzulegen, auf die keine Einkommensteuer einbehalten wurde.

20. Was ist bei der Unterzeichnung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Anlagekonto zu beachten?
Einzugsermächtigungsverträge
Sie sollten nur solche Einzugsermächtigungsverträge unterzeichnen, die im Zusammenhang mit dem an das Anlagekonto gebundenen Wachstumsportfoliovertrag stehen.

Zahlungsauftragsverträge
Sie sollten nur solche Verträge unterzeichnen, die auf den Erwerb von Finanzanlagen oder die Überweisung auf Ihr anderes Anlagekonto gerichtet sind.

Debitkarte
Es ist sinnvoll, Kartenzahlungen zu verbieten und so wenig Bargeldtransaktionen wie möglich durchzuführen. Es ist sinnvoll, nur solche Zahlungsaufträge auszulösen, die auf den Erwerb von Finanzanlagen oder eine Überweisung auf Ihr anderes Anlagekonto abzielen.

Mobile Bank
Mobile Zahlungen sollten nur zwischen den eigenen Anlagekonten erfolgen.

Depotvertrag
Bei der Kontokopplung ist zu beachten, dass Kontoführungsgebührenbuchungen von Wertpapierdepots als Zahlung (Auszahlung) deklariert werden müssen. Lohnt sich die Bindung an das Anlagekonto, wenn das Wertpapierdepot Gelder enthält, die von ECRS verwahrt werden (deren Verkaufserlöse gehen immer auf dem an das Wertpapierdepot gebundenen Konto ein). Auch wenn unversteuerte Erträge aus dem Finanzvermögen im Wertschriftendepot auf das verbundene Konto eingehen (z.B. Dividenden, auf denen keine Einkommenssteuer einbehalten wurde).

Fondssparvertrag
Es ist nicht sinnvoll, Verträge zum Sparen in die III. Säule der Pensionskasse abzuschliessen, da dies nicht als Erwerb von Finanzvermögen gilt (diese Buchungen müssen als Zahlung (Auszahlung) deklariert werden).

21. Wer sind die EWR-Mitgliedstaaten?
visaguide.world/europe/eea

22. Wer sind die OECD-Mitgliedstaaten?

23. Wo finde ich zusätzliche Informationen?
Das neue Formular für die Einkommensteuererklärung einer natürlichen Person können Sie unter saad tutvuda siin einsehen. Informationen, die das Investitionskonto betreffen, finden Sie unter Punkt 6.5 der Anlage 1.