Eine häufige Frage, die Menschen stellen, ist: „Wann kann ich Geld aus meiner 401(k) abheben?“ Schließlich haben Sie viele Jahre lang hart gearbeitet, und es ist nur natürlich, dass Sie wissen wollen, wann Sie die Früchte dieser Zeit und Mühe ernten können.

Technisch gesehen können Sie in jedem Alter Geld aus Ihrer 401(k) abheben. Wenn Sie jedoch Geld abheben, bevor Sie mindestens 59 ½ Jahre alt sind, müssen Sie zusätzlich zu den Einkommenssteuern, die Sie bereits zahlen müssen, eine Strafe von 10 % entrichten.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, ab dem Alter von 55 Jahren auf Ihre 401(k) zuzugreifen und keine Strafe für diese Entnahme zu zahlen – vorausgesetzt, Sie erfüllen zwei Kriterien:

  • Sie sind nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt, mit dem der 401(k)-Plan verbunden ist
  • Sie haben diesen Arbeitgeber während oder nach dem Kalenderjahr, in dem Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben, verlassen

Denken Sie an diese vier Dinge, wenn Sie darüber nachdenken, zwischen dem 55. und dem 59:

Es spielt keine Rolle, warum Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde

Es spielt keine Rolle, ob Sie entlassen wurden, gekündigt haben oder entlassen wurden. Solange Sie nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt sind, das den Plan unterhält, und Ihr Arbeitsverhältnis während oder nach dem Jahr, in dem Sie 55 Jahre alt wurden, beendet wurde, haben Sie Anspruch auf straffreie vorzeitige Abhebungen aus diesem 401(k).

Außerdem müssen Sie nicht einmal im Ruhestand sein, um Steuern oder Strafen zu vermeiden. Wenn Sie eine 401(k) bei Unternehmen ABC haben und im Alter von 57 Jahren kündigen, können Sie ohne Strafe auf diese Ersparnisse zugreifen – selbst wenn Sie sofort eine Stelle bei Unternehmen XYZ annehmen.

Die Regeln für die vorzeitige Entnahme gelten nur für die Guthaben in dem 401(k)-Plan, der von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber verwaltet wird

Für Guthaben in einer IRA gelten eigene Regeln für eine straffreie vorzeitige Entnahme. Ähnlich verhält es sich mit Vermögenswerten, die Sie von Ihrem 401(k)-Plan in eine IRA übertragen haben. Diese können Sie in der Regel nicht mehr straffrei vorzeitig abheben, es sei denn, Sie fallen unter eine andere Ausnahmeregelung (erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater, welche Ausnahmen gelten). Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie auf die Ersparnisse in Ihrer 401(k) zurückgreifen müssen, sollten Sie mit der Übertragung dieser Vermögenswerte auf eine IRA warten, bis Sie 59 ½ Jahre alt werden.

Die Befreiung im Alter von 55 Jahren gilt nur für das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet – nicht für den Zeitpunkt, an dem Sie mit der Entnahme von Ausschüttungen beginnen

Dies ist wichtig für diejenigen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wenn Sie beispielsweise im Alter von 50 Jahren bei der Firma ABC in den Ruhestand gehen, würden Sie auch dann noch der Strafsteuer unterliegen, wenn Sie die Ausschüttungen im Alter von 55 Jahren vornehmen. Da Ihr Arbeitsverhältnis vor dem Jahr endete, in dem Sie 55 Jahre alt wurden, müssten Sie bis zum Alter von 59 ½ Jahren warten, um eine strafbefreiende Auszahlung zu erhalten.

Sie können möglicherweise straffrei Auszahlungen von mehreren 401(K)-Konten vornehmen

Angenommen, Sie verlassen Unternehmen ABC im Alter von 56 Jahren und nehmen sofort eine Stelle bei Unternehmen XYZ an. Nach einem Jahr beschließen Sie, dass Sie mit 57 Jahren endgültig in den Ruhestand gehen möchten. Sie könnten sich aus den 401(k)-Plänen, die sowohl von Unternehmen ABC als auch von Unternehmen XYZ verwaltet werden, straffrei auszahlen lassen.

Zusätzliche Überlegungen

Nur weil Sie sich straffrei vorzeitig auszahlen lassen können, heißt das nicht unbedingt, dass Sie das auch tun sollten. Oft ist es besser, das Geld in Ihrer 401(k) so lange wie möglich wachsen zu lassen, um von jahrelangem steuerlich aufgeschobenem oder steuerfreiem Wachstum zu profitieren.

Für den Fall, dass Sie diese Ersparnisse in einem jüngeren Alter anzapfen müssen, stellen Sie jedoch sicher, dass Sie alle Regeln befolgen, um Strafen zu vermeiden und sich an Ihren umfassenden Finanzplan zu halten.

Wir von der Wealth Enhancement Group haben etwas Besonderes entwickelt: ein softwarebasiertes Tool namens RealityCheck™. Es übersetzt abstrakte Anlagestatistiken in eine reale Prognose: wie viel Einkommen Sie im Ruhestand zum Leben haben werden. Es ist auch ein kleines Wortspiel, denn Ihr Ruhestandseinkommen muss den Gehaltsscheck ersetzen, auf den Sie derzeit angewiesen sind.

Die in diesem Material geäußerten Meinungen dienen nur der allgemeinen Information und sind nicht als Ersatz für eine spezifische Steuerberatung für jeden Einzelnen gedacht. Wir schlagen vor, dass Sie Ihre spezifischen Steuerfragen mit einem qualifizierten Steuerberater besprechen.

Themen

  • Finanzielle Planung

Michael Bishop

Senior Vice President, Finanzberater

CFP®, EA, CFS®, MSFS, Series 7 & 63 Wertpapierregistrierungen,¹ Versicherungslizenz Michael ist seit 2006 Mitglied unseres Teams der Wealth Enhancement Group und konzentriert sich auf die Entwicklung und Koordinierung effektiver umfassender Planungsstrategien, während er unseren Kunden ein Höchstmaß an Betreuung und Service bietet. Er ist 10-jähriger Gewinner (2012-2021) des „FIVE STAR…Lesen Sie mehr